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Die EU-Kommission sollte sich nicht vereinnahmen lassen

Veröffentlicht von PSM.Media

DLTB nimmt Stellung zu den Bemerkungen der EU-Kommission zum Glücksspielstaatsvertrag:

Kein Hindernis für die Unterzeichnung

 

Hamburg– Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. März wollen die Regierungschefs der Bundesländer eine geänderte Fassung des Glücksspielstaatsvertrags (2. GlüÄndStV) unterzeichnen.

Zu der Bemerkung der Europäischen Kommission im Notifizierungsverfahren nimmt der Federführer des Deutsche Lotto- und Totoblocks (DLTB), Torsten Meinberg, Stellung und kritisiert die Äußerungen der EU-Kommission zu Online-Casinos.

“Der Glücksspielmarkt unterliegt in Deutschland klaren Regeln, die dem Spielerschutz und der Suchtbekämpfung dienen”, betont Meinberg. Diesen Schwerpunkt erkennt auch die EU-Kommission ausdrücklich an. Allerdings sei es falsch, wenn die EU-Kommission wörtlich von einer Lage mit “ungeregelten” Online-Casinospielen spreche. Der DLTB-Federführer stellt dazu klar: “Die EU-Kommission irrt, wenn sie schreibt, der Markt im Online-Casino Bereich sei unreguliert – Internet-Casinos sind in Deutschland verboten, genauso wie die Teilnahme an deren Angeboten.”

Die Bemerkung der EU-Kommission bezeichnet Meinberg als besonders irritierend, weil sich die Kommission dadurch zum Fürsprecher einer weitgehenden Freigabe des Glücksspielmarktes mache. “Dies steht der EU-Kommission nicht zu, weil es nicht in ihre Kompetenz fällt. Dies ist allein Sache der Deutschen Länder”, betont Meinberg.

Wichtiger sei in diesem Zusammenhang die Durchsetzung des bestehenden Verbots illegaler Glücksspiele: Meinberg appelliert daher an die Politik, für einen effizienteren und konsequenteren Vollzug der bestehenden Gesetze auf allen Ebenen zu sorgen: “Der Schwarzmarkt der Online-Casinos und illegalen Schwarzlotterien im Internet muss endlich ausgetrocknet werden. Die Sperrung von Zugang und Zahlungswegen (d. h. Sperrung von IP-Adressen und Payment-Blocking) muss konsequent durchgesetzt werden.” Dafür sind die Bundesländer zuständig. “Hier müssen die Glücksspielaufsichten der Länder ohne falsche Rücksichtnahme durchgreifen. Dafür müssen sie schlagkräftig ausgestattet sein.”

Der DLTB-Federführer Meinberg ist zudem überzeugt: “Insgesamt handelt es sich bei den Bemerkungen der EU-Kommission zum Glücksspielstaatsvertrag um Anmerkungen, die nach den Regularien der EU einer Unterschrift des Staatsvertrags nicht entgegenstehen. Sie werden nicht zu einer Verlängerung des laufenden Gesetzgebungsverfahrens führen. Der DLTB ist zuversichtlich, dass die Bundesrepublik die von der Kommission angesprochenen Fragen zufriedenstellend beantworten wird.”

Über den DLTB:

Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) ist die Gemeinschaft der 16 selbstständigen Lotteriegesellschaften in den Bundesländern. LOTTO steht für Glück auf der Basis von Verantwortung. Unser vorrangiges Ziel ist es, das Spiel mit dem Glück zu ermöglichen, gleichzeitig aber präventiv die Entstehung von Spielsucht zu verhindern. Im staatlichen Auftrag orientiert sich unser Handeln nicht am Gewinnstreben, sondern ist vorrangig an der Förderung des Gemeinwohls ausgerichtet. Die Einsätze der Spielteilnehmer fließen zum weit überwiegenden Teil an die Allgemeinheit zurück und finanzieren zahlreiche Projekte in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport.

Quelle: ots