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Baugewerbe: Steuerliche Förderung des Wohnungsbaus bleibt auf der Tagesordnung

Veröffentlicht von PSM.Media

Berlin  – “Wir sehen viel Licht, aber auch Schatten, was die Umsetzung der im Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen vereinbarten Punkte angeht. Vieles ist auf gutem Weg. Vieles muss aber noch getan werden. Eine steuerliche Förderung des Mietwohnungsbaus durch Erhöhung der AfA ist aus unserer Sicht einer der wichtigsten Punkte, an dem die Koalition noch hätte arbeiten müssen. Wir werden dieses Thema auch in der kommenden Legislaturperiode auf den Tisch legen.” Dieses erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, heute anlässlich der Vorstellung des Berichts der Expertenkommission zum Umsetzungsstand der Wohnungsbauinitiative.

Drei weitere Punkte stehen für das deutsche Baugewerbe für die nächste Legislaturperiode weiterhin im Vordergrund: “Das sind vor allem Bauprodukte, die Sicherheit u.a. in den Bereichen Brandschutz und Standfestigkeit gewährleisten. Hier muss zwingend auf das bewährte deutsche System zurückgegriffen werden. Wir fordern die Bundesregierung hier auf, bei den Verhandlungen mit der EU-Kommission hart zu bleiben.” Erklärte Pakleppa.

Der zweite Punkt sind die hohen Standards und Auflagen im Bauwesen, wie z.B. die Gewerbeabfallverordnung oder die Mantelverordnung, die politisch indiziert und der Bauwirtschaft durch den Gesetzgeber aufgegeben worden sind. Baukosten lassen sich nur dann senken, wenn auch Umweltstandards auf den Prüfstand gestellt und reduziert werden. “Diese Position vertritt unser Verband schon seit langem. Dass die Kommission uns hier gefolgt ist, bestätigt uns unsere Position. Nun müssen den Worten allerdings Taten folgten. Wir stehen für weitere Gespräche dazu zur Verfügung.” So Pakleppa.

Einen letzten Punkt mahnte der Hauptgeschäftsführer des größten und ältesten Bauverbandes in Deutschland an: “Die Kommission sieht ähnlich wie wir auch die Notwendigkeit, den Bund weiter in der Verantwortung für den sozialen Wohnungsbau zu halten und fordert die notwendige Grundgesetzanpassung. Die vergangenen zehn Jahre haben gezeigt, dass Geld allein keine Wohnungen baut, wenn der politische Wille dafür nicht vorhanden ist. Daher haben wir es zwar immer begrüßt, dass die große Koalition die Mittel für den sozialen Wohnungsbau verdreifacht hat. Eine Zweckbindung der Mittel verbunden mit einer Nachweispflicht hätte aber vielleicht schon genügt. So aber ist die derzeitige Situation unbefriedigend. Auch dieses Thema bleibt auf der Tagesordnung.”

Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe