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Verletzung von Grundrechten?

Veröffentlicht von PSM.Media

Fußball-Europameisterschaft 2024 Bewerbung: UEFA verlangt Einschränkung von Grundrechten

Hamburg – Für die Bewerbung um die Fußball-Europameisterschaft 2024 nehmen die deutschen Städte offenbar die Verletzung von Grundrechten in Kauf. Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Wolfgang Hoffmann-Riem hält Teile der Verpflichtungserklärungen, die deutsche Bewerberstädte für die Fußball-EM 2024 unterschrieben haben, für verfassungswidrig. Die Verpflichtungserklärungen sichern der UEFA Sonderrechte zu, die zu rechtswidrigen Grundrechtseingriffen führen könnten, erklärte er gegenüber dem NDR.

Die UEFA hatte von den 14 deutschen Bewerberstädten Verpflichtungserklärungen eingefordert und darin weitreichende Zusagen abverlangt. Von den nun unterschriebenen Erklärungen können die Städte nicht mehr zurücktreten. In einer sogenannten “kommerziellen Zone” verpflichten sich die Städte beispielsweise, 500 Meter rund um die Stadien politische und religiöse Demonstrationen generell zu unterbinden. Gegenüber dem NDR Politikmagazin “Panorama 3” und dem NDR “Sportclub” sagte Wolfang Hoffmann-Riem: “Das ist ganz klar verfassungswidrig”. Die Versammlungsfreiheit sei durch das Grundgesetz und die europäische Menschenrechtskonvention geschützt. “Versammlungen dürften dann verboten werden, wenn etwa Gewalttätigkeiten drohen oder die öffentliche Sicherheit gefährdet ist”, so Hoffmann-Riem, “aber nicht, um kommerzielle Interessen eines Fußballverbandes zu schützen oder unerwünschte Äußerungen zum Sport pauschal zu verhindern.” Die UEFA begründet die Forderungen an die Bewerberstädte gegenüber dem NDR damit, dass “Sport und Politik nicht vermengt werden sollten”.

In weiteren Passagen der Verpflichtungserklärung mussten die Bewerberstädte der UEFA zusichern, Gesetze zum Schutz von UEFA-Vermarktungsrechten zu erlassen, sofern der Fußballverband die bestehende Rechtslage vor Ort für unzureichend hält. Hoffmann-Riem: “Eine Stadt kann sich durch den Bürgermeister oder durch einen Senator nicht dazu verpflichten, ein bestimmtes Gesetz zu erlassen. Das ist schon mal hoch problematisch, denn in einem gewaltenteilenden Staat wie in Deutschland ist die Gesetzgebung Sache der Parlamente.”

Auch für lokale Gewerbeleute könnte die Verpflichtungserklärung zum Problem werden. Sie räumt den UEFA-Sponsoren weitreichende wirtschaftliche Sonderrechte ein. So dürften Kneipen in der Nähe von Stadien zum Beispiel keine Großleinwände aufbauen. Im NDR Interview schätzt der ehemalige Verfassungsrichter Hoffmann-Riem dies als “rechtswidrigen Grundrechtseingriff” ein, sollte die Stadt dies durchsetzen. Schließlich sei die Berufsfreiheit des jeweiligen Gewerbetreibenden im Grundgesetz geschützt, so Hoffmann-Riem.

Mit den Recherchen konfrontiert, erklären Hannover, Dortmund, Düsseldorf, Köln und München, dass sie sich im Rahmen der Bewerbungsreglements verpflichtet hätten, keine Aussagen zur Bewerbung zu treffen. Berlin, Frankfurt und Gelsenkirchen ließen die Fragen unbeantwortet. Der Hamburger Innen- und Sportsenator Andy Grote erklärt im NDR Interview: “Alle Garantieerklärungen und alles, was wir hier abgegeben haben, haben wir uns angesehen und wir halten das für machbar.” Hamburg unterschrieb die Verpflichtungserklärungen ungeändert. Auch Leipzig erklärt, die Stadt sehe “keine Gefahren”, deshalb habe “Leipzig nach eingehender Prüfung ihre Verpflichtungs- und Garantieerklärungen abgegeben.” Nürnberg, Mönchengladbach und Stuttgart antworteten auf die Frage zu den möglichen Grundrechtsverletzungen ausweichend. So teilte die Stadt Stuttgart beispielsweise mit, Spiele würden “nur im Rahmen des geltenden Rechts erfolgen.”

Nach Recherchen von “Panorama 3” und des “Sportclubs” hat lediglich Bewerber Bremen “nach juristischer Prüfung” den Originaltext umfassend angepasst, um ihn rechtssicher unterzeichnen zu können. Dies betrifft im Kern die Einschränkungen von Grundrechten. Ekkehart Siering, Staatsrat in der Bremer Wirtschaftsbehörde, sagte dem NDR: “Wirtschaft allein kann keine Gesetze außer Kraft setzen. Wir haben eine Rechtsordnung in Deutschland, an die halten wir uns auch. Wir können an der Stelle keine Ausnahme machen, weil es zum Beispiel besonders lukrativ sein könnte. Gesetze gelten für alle.”

Die UEFA wollte sich zu weiteren Fragen nicht äußern.

Als mögliche Spielorte hatte der Deutsche Fußball-Bund am vergangenen Freitag (15. September) Berlin, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Gelsenkirchen, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart ausgewählt. Bremen wurde nicht berücksichtigt, ebenso wenig Hannover, Mönchengladbach und Nürnberg.

Original-Content von: NDR Norddeutscher Rundfunk