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Wo bleibt der Datenschutz?

Veröffentlicht von PSM.Media

Immowelt.de erstes Immobilienportal mit integriertem SCHUFA-Auskunftsverfahren für gewerbliche Vermieter

Berlin- Als erstes Immobilienportal bietet immowelt.de seinen gewerblichen Kunden SCHUFA-Bonitätsprüfungen ihrer potenziellen Mieter direkt aus dem Kundenbereich / Einzelanfrage ohne lange Registrierungszeiten und Vertragslaufzeiten möglich / Die Kooperation bietet günstige Konditionen für Makler, gewerbliche Vermieter und Verwalter

Ein Immobilieninserat aufgeben und später die Bonität von potenziellen Mietern prüfen – beides ist jetzt für gewerbliche immowelt.de-Kunden aus dem Kundenbereich “Meine Immowelt” möglich. Damit ist immowelt.de das erste Immobilienportal, das eine derartige Kooperation mit der SCHUFA eingeht. Das Onlineportal bietet seinen gewerblichen Kunden auch die Möglichkeit, Einzelanfragen ohne eine langfristige Vertragsbindung zu stellen.so Immowelt AG

Datenschutz: Wer die Auskunftei benutzen darf

Grundsätzlich gilt: Wer Daten an die Schufa liefert, darf auch Daten bei der Schufa einsehen. Allerdings müssen die Beteiligten dabei die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes beachten. Das bedeutet: Ohne das Einverständnis des Kunden geht erst einmal gar nichts – und zwar sowohl was die Eintragung als auch was die Abfrage der Daten anbelangt. Mit anderen Worten: Solange der Kunde die Schufa-Klausel nicht unterschrieben hat, bleibt er Herr über seine Daten.

Vielfach wird übersehen, dass nur die Vertragspartner der Schufa Anfragen bei der Gesellschaft stellen bzw. Kundendaten an die Auskunftei übermitteln dürfen. Entgegen der häufigen Annahme ist es keineswegs so, dass zum Beispiel einzelne private Vermieter Schufa-Auskünfte über ihre potenziellen Mieter einholen können. „Wir wissen aber, dass Wohnungssuchende, die einen Mietvertrag abschließen möchten, häufig vom Vermieter aufgefordert werden, selbst eine Schufa-Auskunft vorzulegen“, sagt Schufa-Chef Rainer Neumann.

Tipp: Eine Schufa-Eigenauskunft enthält deutlich mehr Informationen als die Auskünfte an die Mitgliedsunternehmen. Wer nicht möchte, dass sein potenzieller Vermieter zum Beispiel die Details seiner Bankkonten einsehen kann, den Bonitätsnachweis aber dennoch erbringen will, hat seit Anfang des Jahres eine Alternative: Statt einer kompletten Eigenauskunft kann er bei der Schufa auch eine schlichte Verbraucherauskunft anfordern. Anders als die klassische Eigenauskunft enthält sie nicht alle bei der Schufa gespeicherten Daten, sondern nur jene Informationen, die nötig sind, um Vertrauen zwischen dem Kunden und dessen angehenden Vertragspartner aufzubauen. Im besten Fall ist das der lapidare Satz, „dass keine offenen Verbindlichkeiten bestehen“.
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