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Bundeswahlausschuss entscheidet über Anerkennung von Parteien zur Bundestagswahl 2017

Veröffentlicht von PSM.Media

Wiesbaden– Der Bundeswahlleiter Dieter Sarreither hat den Bundeswahlausschuss zu seiner ersten Sitzung zur Wahl des 19. Deutschen Bundestags eingeladen. In der öffentlichen Sitzung berät und entscheidet der Bundeswahlausschuss über die Anerkennung von politischen Vereinigungen als Parteien zur Bundestagswahl am 24. September 2017. Sie findet am Donnerstag, dem 6. Juli 2017, ab 11:00 Uhr und am Freitag, dem 7. Juli 2017, ab 9:00 Uhr im Deutschen Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal), statt. Der Bundeswahlausschuss stellt für alle Wahlorgane zur bevorstehenden Bundestagswahl verbindlich fest,

1. welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit 
deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit
mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Diese Parteien können 
Wahlvorschläge einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften 
beibringen zu müssen.
2. welche sonstigen Vereinigungen, die dem Bundeswahlleiter ihre 
Beteiligung an der Wahl des 19. Deutschen Bundestages angezeigt 
haben, für diese Wahl als Parteien im Sinne des § 2 Parteiengesetz 
anzuerkennen sind. 

Die Feststellungen des Bundeswahlausschusses können innerhalb von 
vier Tagen mit Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht angefochten
werden.
Bis zum Ablauf der gesetzlichen Ausschlussfrist am 19. Juni 2017, 
18:00 Uhr haben - wie bereits am 20. Juni 2017 mitgeteilt - 63 
Vereinigungen dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der 
Bundestagswahl 2017 angezeigt (2013: 58 Beteiligungsanzeigen).


Alle  Besucher/-innen müssen vor Betreten der 
Bundestagsgebäude eine Eingangskontrolle durchlaufen und sich dabei 
ausweisen. Dazu wird empfohlen, sich bis Montag, dem 3. Juli 2016, 
18:00 Uhr unter Angabe des Namens, Vornamens und Geburtsdatums bei 
besucher@bundeswahlleiter.de anzumelden. Die Daten der 
Besucher/-innen werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) 
überprüft und für die Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des 
Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren 
gültigen Personalausweis mit!

Wer sich nicht vorab anmeldet, aber dennoch an der Sitzung des 
Bundeswahlausschusses teilnehmen möchte, kann auch direkt zum Eingang
des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses (Berlin, 
Adele-Schreiber-Krieger-Straße) kommen. Wegen der notwendigen 
Überprüfung ist in diesem Fall jedoch mit längeren Wartezeiten zu 
rechnen.

Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de und auf 
mobilen Endgeräten übertragen. Am Folgetag ist sie unter 
www.bundestag.de/mediathek abrufbar.

 Original-Content von: Der Bundeswahlleiter