Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit

Veröffentlicht von PSM.Media

und kosovarisches Arbeitsministerium vereinbaren enge Zusammenarbeit

Bonn-  Der heutige Tag steht im Zeichen der Zusammenarbeit. Kea Decker, Geschäftsführerin Internationale Zusammenarbeit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA), und Arban Abrashi, Minister für Arbeit und Soziales der Republik Kosovo, vereinbaren feierlich eine Kooperation zwischen den beiden Institutionen. Mit diesem offiziellen Schritt wird die bisherige Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur und dem kosovarischen Ministerium für Arbeit und Soziales intensiviert.

Seit 2015 finden Gespräche zwischen beiden Ländern zu legalen Wegen der Arbeitsmigration zwischen dem Kosovo und Deutschland statt. “Wir wollen mit dieser Vereinbarung unsere institutionelle Zusammenarbeit stärken und in der Beschäftigungsförderung Impulse setzen”, unterstreicht Kea Decker. Geplant ist u.a. ein regelmäßiger Austausch zu Arbeitsmarktbedarfen in beiden Ländern sowie eine stärkere Einbindung von ZAV-Beratungsdienstleistungen im Kosovo vor Ort. Dazu gehört z.B. die Durchführung von Informationsveranstaltungen im Kosovo für interessierte Staatsbürgerinnen und -bürger zu legalen Migrationsmöglichkeiten nach Deutschland. “Die geplanten Maßnahmen werden die institutionelle Zusammenarbeit auf regionaler und zentraler Ebene stärken und gleichzeitig einen qualitativen Migrationsprozess unterstützen”, betont Decker. “Viele Bewerberinnen und Bewerber im Kosovo sind an einer Tätigkeit in Deutschland interessiert, die legalen Zugangswege sind jedoch in den meisten Fällen nicht bekannt. Hier kann eine gute institutionelle Zusammenarbeit den Bewerberinnen und Bewerbern sowie Arbeitgebern in Deutschland nutzen”, unterstreicht Arban Abrashi.

Der Kosovo verfügt über eine lange Tradition der Arbeitsmigration. Als jüngstes Land Europas ist der Kosovo bislang nicht mit gesellschaftlichen Alterungsprozessen und deren Folgen konfrontiert. 50% der Bevölkerung sind jünger als 28 Jahre, die hohe Arbeitslosigkeit im Land erzeugt ein großes Interesse an einer Tätigkeit im Ausland. Die Änderungen in der Beschäftigungsverordnung durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz im Oktober 2015 (BeschV §26 Absatz 2) eröffnen legale Zugangswege auf den deutschen Arbeitsmarkt für Kosovaren auch außerhalb der Positivliste.

Hintergrund:

Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften in Deutschland wächst. Schon heute haben viele Arbeitgeber Schwierigkeiten, passende Bewerberinnen und Bewerber zu finden. Die Bundesagentur für Arbeit sieht in der qualifizierten Zuwanderung einen Baustein für die Fachkräftesicherung.

Die bilateralen Regierungsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kosovo werden von der erwähnten Kooperationsvereinbarung nicht berührt.

Quelle:Berlin(ots)