Bundesrat lehnt (Teil-) Privatisierung der Bundesautobahnen ab
“Die Länderkammer hat unsere Auffassung bestätigt, dass sowohl Bundeautobahnen als auch die Bundesfernstraßen zu 100 % in der Hand des Bundes bleiben müssen und auch eine funktionale Privatisierung (ÖPP) der Gesellschaft verhindert werden sollte. Nachdem ein von uns in Auftrag gegebenes Gutachten und der Bundesrechnungshof ebenfalls zu diesem Ergebnis kommen, fordern wir die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die notwendigen Änderungen im parlamentarischen Verfahren umzusetzen. Wir brauchen hier Rechtsklarheit. Eine schleichende Privatisierung muss verhindert werden, ” erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, mit Blick auf die für morgen terminierte erste Lesung der Gesetzentwürfe im Deutschen Bundestag.
Der Bundesrat hatte am 10. Februar ausführlich zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Einrichtung einer Bundesfernstraßengesellschaft Stellung genommen und fordert hinsichtlich der künftigen Finanzierung, “die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Privater an der Gesellschaft” gesetzlich auszuschließen (BR DS 814/16). Eine Einbeziehung Privater dürfe grundsätzlich hinsichtlich Bau oder Betrieb weder für das Gesamtnetz, noch für Teilnetze der Bundesautobahnen oder für die sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs erfolgen.
Als mahnendes Beispiel verwies Pakleppa auf die Erfahrungen aus Frankreich, wo die verschiedenen Renditemodelle zu steigenden Belastungen führen, die finanziell zu Lasten der Steuer- und Mautzahler gehen, und zu gravierenden Marktkonzentrationen sowie zur Ausschaltung von Transparenz und Wettbewerb führen können. Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme darüber hinaus eine Staatshaftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft und warnte grundsätzlich vor einer Überschuldung. “Auch in diesen Punkten bestätigt die Länderkammer unsere Auffassung. Kredite sollten keinesfalls außerhalb des Bundeshaushaltes aufgenommen werden. Die Staatshaftung stellt sicher, dass der Gesellschaft günstige Konditionen zur Verfügung stehen und sie nicht durch erhöhte Zinszahlungen an private Kapitalgeber belastet wird, die letztlich wiederum zu Mehrkosten zu Lasten der Maut- und Steuerzahler führen. Auch der Bundesrechungshof hat die Haftung des Staates für Verbindlichkeiten empfohlen,” so Pakleppa abschließend.