Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries hat ein Gesetz für Mieterstrom bis zur Sommerpause angekündigt. Rund 3,8 Millionen Mieterhaushalte könnten kostengünstigen Solarstrom vom Dach beziehen, so eine aktuelle Studie des Bundeswirtschaftsministeriums. Dieses Potenzial muss endlich erschlossen werden, fordert ein breites Bündnis aus Verbänden und Unternehmen.

Kommt ein Gesetz für Mieterstrom?

Veröffentlicht von PSM.Media

Breites Bündnis fordert:

Gesetz für Mieterstrom muss bis zur Sommerpause umgesetzt werden

Berlin- Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries hat ein Gesetz für Mieterstrom bis zur Sommerpause angekündigt. Rund 3,8 Millionen Mieterhaushalte könnten kostengünstigen Solarstrom vom Dach beziehen, so eine aktuelle Studie des Bundeswirtschaftsministeriums. Dieses Potenzial muss endlich erschlossen werden, fordert ein breites Bündnis aus Verbänden und Unternehmen.

“Wir nehmen Ministerin Brigitte Zypries beim Wort: Mieter müssen endlich die Möglichkeit erhalten, die Energiewende aktiv mitgestalten und daran teilhaben zu können”, so die gemeinsame Botschaft von Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Bundesverband Erneuerbare Energien e.V., Bundesverband Solarwirtschaft e.V., Bundesverband Energiespeicher e.V., der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV sowie den Unternehmen Greenpeace Energy, LichtBlick, NATURSTROM und Polarstern. Die deutliche Ausweitung von Mieterstromprojekten würde die Energiewende in die Städte bringen und ihre Akzeptanz unter Mieterinnen und Mietern weiter stärken, so das Bündnis in einem gemeinsamen Positionspapier.

Bislang ist Mieterstrom gegenüber dem sogenannten Eigenverbrauch schlechter gestellt. Während Eigenheimbesitzer keinerlei Abgaben und Umlagen auf den selbst erzeugten Strom zahlen müssen, wird der im Hausnetz an Mieter gelieferte Solarstrom mit der vollen EEG-Umlage belastet. “Es ist ein Gebot der Fairness, dass für Eigenheimbesitzer und Mieter die gleichen Spielregeln gelten. Die von der Politik in Aussicht gestellte Regelung muss jetzt so ausgestaltet werden, dass Mieterstrom für breite Mieterkreise attraktiv wird”, sagt Klaus Müller, Vorstand vom vzbv.

Die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen wird zusätzlich erschwert durch bislang uneinheitliche Anforderungen an die Zählereinrichtungen. Heute kann jeder der rund 800 Netzbetreiber hierzulande eigene Anforderungen und Wünsche definieren. “Ein für ganz Deutschland gültiges Zählerkonzept würde Mieterstrom erheblich vereinfachen”, erläutert Dr. Tim Meyer, Geschäftsbereichsleiter Dezentrale Energieversorgung bei der NATURSTROM AG.

“Uns ist es wichtig, zeitnah eine Lösung zu finden, die Mieterstrommodelle bundesweit und in größerem Umfang ermöglicht. Energieversorger, Genossenschaften, Vermieter und andere Akteure sollten gleichermaßen die Chance haben, als Mieterstromlieferanten aufzutreten. Dies ist im Rahmen eines Direktfördermodells leichter darstellbar”, bekräftigt Dr. Andreas Wieg, Leiter der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften. Das gemeinsame Positionspapier kann auf der Seite www.sonneteilen.de heruntergeladen werden. Die Webseite bietet zudem viele weiterführende Informationen zum Thema Mieterstrom.

Hintergrund:

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) ist eine Verordnungsermächtigung zur Gleichstellung von Mieterstrom mit dem solaren Eigenverbrauch vorgesehen. Diese Verordnung hat das Bundeswirtschaftsministerium bislang nicht auf den Weg gebracht, jetzt aber erklärt, bis zur Sommerpause eine Änderung des EEG verabschieden zu wollen. Seit Kurzem setzt sich auch der Bundesrat für Mieterstrom ein. Zudem hatten bereits die Landesregierungen Nordrhein-Westfalen und Berlin die Bundesregierung aufgefordert, ihre zögerliche Haltung aufzugeben und möglichst schnell die großflächige Umsetzung von Mieterstromprojekten zu erleichtern.

Quelle:Berlin(ots)