Handelt es sich bei Cayla um eine verbotene Sendeanlage? Die Bundesnetzagentur jedenfalls rät Eltern, das vernetzte Spielzeug zu entsorgen. Der Hersteller widerspricht.

Puppe Cayla spricht mit Kindern

Veröffentlicht von PSM.Media

Spioniert die Puppe im Kinderzimmer?

Die Puppe Cayla spricht mit Kindern und lässt sich fernsteuern. Doch die Verbindung zum Internet ist nicht ausreichend gesichert. Die Bundesnetzagentur schreitet ein.

“My friend Cayla” ist fast wie eine richtige Freundin – vor allem weil sie sprechen kann. Cayla ist eine Puppe, sie  lässt sich mit einer App steuern und kann Fragen über ihre Familien, ihr Lieblingsessen, Hobbies, Haustiere und vieles mehr beantworten, sie ist so etwas wie ein „smartes“ Kinderspielzeug. Nach Angaben des Herstellers Vivid ist sie die erste internetfähige Puppe dieser Art. Seit 2014 gibt es diese Puppe in Deutschland zu kaufen.

Inzwischen hat die  Bundesnetzagentur in Deutschland nicht nur die Herstellung, die Einfuhr und den Vertrieb, sondern auch den Besitz des Produktes mit dem vollständigen Titel „My friend Cayla“ untersagt. Wer die Puppe gekauft hat, muss sie zerstören und einen Nachweis an die Bundesnetzagentur senden. Der Grund dafür: Die Puppe gilt als „verbotene Sendeanlage“ nach Paragraf 90 des Telekommunikationsgesetzes, weil sie eine Art Spionagegerät ist.

Bei einer Prüfung kam nun heraus: Die Bluetooth-Verbindung ist ungesichert, das Mikro der Puppe offen wie ein Scheunentor. Ohne Kenntnis der Eltern können Gespräche des Kindes und anderer Personen aufgenommen und weitergeleitet werden. Über das Spielzeug könnte auch ein Unternehmen das Kind oder die Eltern individuell mit Werbung ansprechen, teilt die Bundesnetzagentur mit.

Spionageanlage in Spielzeug versteckt

Stefan Hessel von der Universität des Saarlandes unterzog das Spielzeug einer Rechtsprüfung.. Demzufolge sind versteckte Sendeanlagen und Spionagegeräte grundsätzlich verboten; verstecken sie sich in alltäglichen Gegenständen, ist selbst der Besitz illegal. Während der Tests gelang es Hessel, selbst durch mehrere Wände hindurch eine Verbindung mit der Puppe via Bluetooth aufzubauen.

Wie der Informationsdienst Wissenschaft berichtet, reichte der Student das Rechtsgutachten daraufhin bei der Bundesnetzagentur ein. Dort teilte man seine Bedenken und verbot die Puppe kurzerhand in Deutschland. Haben Sie eine „My Friend Cayla“ zu Hause, sollten Sie diese also umgehend entsorgen. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eltern eigenverantwortlich die Puppe unschädlich machen.

Vivid,  die Hersteller von der Puppe haben nun eine Szellungsnahme veröffentlicht: „Die Auffassung der Bundesnetzagentur ist aus unserer Sicht nicht haltbar. Ein Verbot des Verkaufs entbehrt jeder rechtlichen Grundlage“, heißt es darin. Vivid kündigt an, das gerichtlich prüfen zu lassen. Schließlich sei der Zweck der Puppe nicht, jemanden unbemerkt abzuhören. Freisprechanlage im Auto aufbauen. „In dem Bereich tummeln sich Tausende Hersteller, viele erfüllen die Voraussetzungen, aber einige eben auch nicht“, sagt ein Sprecher.

Quelle: pte