Grüne: Berliner Zweckentfremdungsverbot gilt weitetwohnungssteuer

Grüne: Berliner Zweckentfremdungsverbot gilt weiter

Veröffentlicht von PSM.Media

Berlin (ots) – Die Grünen wollen das Berliner Gesetz zum Zweckentfremdungsverbot weiter anwenden.

Das sagte die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen im Abgeordnetenhaus, Katrin Schmidberger, am Freitag dem rbb-Inforadio: “Das Gesetz gilt weiterhin. Es geht gerade nur noch um die Fälle, wo fraglich ist, ob eine Rückwirkung in Ordnung ist oder nicht. Alle anderen gesetzlichen Maßnahmen wie das Thema Leerstand werden weiterhin angewandt.”

Schmidberger betonte, dass sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag ohnehin darauf geeinigt hätten, das Gesetz zu evaluieren und zu verbessern. “Wir Grünen hatten damals auch ein anderes Gesetz eingebracht, weil wir das derzeitige Gesetz – es wurde ja unter Rot-Schwarz gemacht – ohnehin nicht für so wirkungsvoll hielten, weil zum Beispiel Abrisse mit dem Gesetz nicht verhindert werden können.”

Schmidberger reagierte damit auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Es soll entscheiden, ob das Verbot von Ferienwohnungen auch rückwirkend gelten darf.