Strafverschärfungen gegen Wohnungseinbrüche müssen schnell verabschiedet werden

Forderungen Unions-Fraktion werden umgesetzt

Veröffentlicht von PSM.Media

Kauder: Strafverschärfungen gegen Wohnungseinbrüche müssen schnell verabschiedet werden

Berlin- Forderungen Unions-Fraktion werden umgesetzt

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch eine umfassende Verschärfung der Strafgesetze zum Wohnungseinbruch beschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder:

“Die Wohnungseinbruchszahlen bewegen sich auf einem völlig inakzeptablen Niveau. Endlich hat die SPD nach langem Zögern nun nachgegeben und den Weg für die umfassende Strafverschärfung frei gemacht. Diese hat die Unions-Bundestagsfraktion seit langem angestrebt, war aber immer wieder auf ein Nein des Koalitionspartners gestoßen.

Nach dem Kabinettsbeschluss wird die Unions-Fraktion nun alles daran setzen, dass die notwendigen Gesetzesänderungen bis zum Sommer im Bundestag verabschiedet werden können. Hier darf es keine Verzögerungen geben. Wir wollen das Gesetz bereits in der kommenden Sitzungswoche im Bundestag erstmals beraten.

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass der Staat gerade gegen diese Form der Kriminalität energischer vorgeht. Ein Einbruch in die Wohnung oder in das Haus traumatisiert die Betroffenen auf das Schwerste. Die Unions-Bundestagsfraktion hat darauf schon seit Jahren hingewiesen und auch dafür gesorgt, dass die Bürger für Sicherungsmaßnahmen Zuschüsse über die KfW beantragen können.

Polizei und Justiz werden mit den angestrebten Gesetzesänderungen endlich effektiver gegen die Einbruchskriminalität vorgehen können. Die Mindeststrafe wird auf ein Jahr Haft als Zeichen der Abschreckung erhöht. Wohnungseinbruch wird damit zu einem Verbrechen erklärt. Die Ermittler werden nun aber auch die sogenannte Vorratsdatenspeicherung nutzen können, um mehr Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Dafür hatte sich nicht zuletzt der Deutsche Richterbund eingesetzt, der ansonsten Gesetzesverschärfungen eher zurückhaltend sieht. Umso unverständlicher war das Zögern der SPD in den vergangenen Wochen, obwohl der Koalitionsausschuss Ende März eigentlich einen klaren Beschluss gefasst hatte.

Eine Aufklärungsquote von gerade einmal 17 Prozent ist entschieden zu wenig, zumal letztlich nach Untersuchungen nur drei Prozent der Täter auch wirklich verurteilt werden. Solche Zahlen sind eine Belastung für den Rechtsstaat.

Länder wie Nordrhein-Westfalen, wo die Einbruchszahlen besonders hoch sind, müssen mehr Personal in Polizei und Justiz abstellen, um die neuen Gesetze auch anzuwenden. Paragrafen auf dem Papier nützen wenig, wenn sie nicht angewandt werden und das Recht damit nicht durchgesetzt wird.”

Hintergrund:

Für den Zeitraum 2015 bis 2017 wurden bereits zehn Millionen Euro pro Jahr für das KfW-Förderprogramm zur Sicherung von Fenstern und Haustüren bereitgestellt. Wegen der großen Nachfrage hatte die Unions-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass dieser Betrag auf 50 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt wird. Damit das Programm auch Mietern nützt, werden nun auch künftig bereits Umbaumaßnahmen ab 500 Euro mit einem zehnprozentigen Zuschuss der KfW gefördert. Bislang mussten 2000 Euro investiert werden.

Rund 40 Prozent der Einbrüche bleiben im Versuchsstadium stecken. Das zeigt, Prävention ist besonders wirksam. Daneben hatte die Unions-Bundestagsfraktion schon seit langem die nun beschlossenen Strafverschärfungen gefordert.

 

Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion/Unions-Fraktion