Beschwerde des Veranstalters der Kundgebung
G20 – not welcome! zurückgewiesen
Hamburg – Kundgebung “G20 – not welcome!” darf einstweilen das Heiligengeistfeld nicht für die Schlusskundgebung nutzen
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom heutigen Tag (4 Bs 141/17) die Beschwerde des Veranstalters der Kundgebung “G20 – not welcome!” gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. Damit bleibt es dabei, dass das Heiligengeistfeld am 8. Juli 2017 ab 16:00 Uhr für die Schlusskundgebung nicht genutzt werden kann, sondern diese auf dem Millerntorplatz durchzuführen ist.