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Hamburgisches Oberverwaltungsgericht entscheidet:

Veröffentlicht von PSM.Media

Beschwerde des Veranstalters der Kundgebung

G20 – not welcome! zurückgewiesen

Hamburg – Kundgebung “G20 – not welcome!” darf einstweilen das Heiligengeistfeld nicht für die Schlusskundgebung nutzen

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom heutigen Tag (4 Bs 141/17) die Beschwerde des Veranstalters der Kundgebung “G20 – not welcome!” gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. Damit bleibt es dabei, dass das Heiligengeistfeld am 8. Juli 2017 ab 16:00 Uhr für die Schlusskundgebung nicht genutzt werden kann, sondern diese auf dem Millerntorplatz durchzuführen ist.

Original-Content von: Polizei Hamburg