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Terminhinweis: Diesel-Fahrverbote in Stuttgart:

Veröffentlicht von PSM.Media

Verwaltungsgericht verkündet Urteil

Berlin  – Urteil zur Klage der Deutschen Umwelthilfe wird am 28.7.2017 bekannt gegeben

Am vergangenen Mittwoch, den 19.7.2017 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans in Stuttgart verhandelt. An diesem Freitag, 28.7.2017, wird das Gericht sein Urteil verkünden.

Im November 2015 hat die DUH Klage gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, eingereicht. Seit mittlerweile sieben Jahren verweigert die Landesregierung wirksame Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit ihrer Bürger in der schmutzigsten Stadt Deutschlands’ bezogen auf das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid. Der Grenzwert von 40 μg /m3 wird seit sieben Jahren an allen verkehrsnahen Messstationen in Stuttgart um bis zu 100 Prozent überschritten. Auf Druck der Diesel-Konzerne verweigert die Landesregierung wirksame Maßnahmen, um die Luftsituation schnellstmöglich zu verbessern. Die DUH fordert mit ihrer Klage eine erhebliche Nachbesserung des unzureichenden und fehlerbehafteten Luftreinhalteplans für Stuttgart und insbesondere ein generelles Diesel-Fahrverbot auch für Euro 6-Fahrzeuge ab 2018 – und zwar ganzjährig.

Wir freuen uns über Ihr Erscheinen.

Datum: Freitag, 28.7.2017 um 10.30 Uhr

Ort: Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 1. Stock, Sitzungssaal 5, 70178

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V.