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Diesel-Forum grandios gescheitert

Veröffentlicht von PSM.Media

DUH: Softwarelösung bringt nur 2 bis 3 Prozent NOx-Reduktion der deutschen Diesel-Pkw – Fahrverbote kommen ab 2018

Berlin– Laut: Deutsche Umwelthilfe sieht die rechtliche Bewertung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts zur Ungeeignetheit der Software-Updates als bestätigt – Die im Autokartell zusammengeschlossenen Hersteller sowie Opel und die Bundesregierung einigen sich auf Software-Updates für weniger als 20 Prozent der deutschen Diesel-Pkws – Regierung erlaubt Industrie, bei Temperaturen unter plus 10 Grad Celsius die Städte unverändert mit dem Dieselabgasgift zu fluten – DUH bewertet das Mitzählen der bereits seit 2015 beschlossenen amtlichen Rückrufe bei VW, Audi und Co als plumpen Täuschungsversuch von Verkehrsminister Dobrindt

Auf Einladung von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt fand am heutigen Tag das erste Treffen des “Nationalen Forums Diesel” statt. Hierzu erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):

“Was für ein Debakel für die Luftreinhaltepolitik der Bundesrepublik. Einmal mehr hat sich die Deutsche Automobilindustrie eindrucksvoll gegen die Spitzenpolitiker der Bundesregierung und die Landeschefs durchgesetzt. Als gebe es kein seit 20 Jahren bestehendes betrügerisches Kartell verzichtet die Politik auf klare Vorgaben. So sollen weniger als 20 Prozent der 15 Millionen deutschen Diesel-Pkw ein auch nur im Sommer die Abgase um 25 Prozent reduzierendes Software-Update erhalten.

Während das Stuttgarter Landgericht selbst bei Annahme einer hundertprozentigen Einbeziehung aller Diesel-Pkw und fünfzigprozentiger Wirksamkeit des Software-Updates nur einen Rückgang der giftigen Stickstoffdioxid-Belastung von 9 Prozent sieht, und es daher selbst unter dieser optimistischen Annahme diese Maßnahme als “nicht geeignet” ansieht, ein Fahrverbot zu ersetzen, hat das heutige Angebot der Industrie nur das Potential, die NOx-Emissionen der Pkw Flotte um 2 bis max. 3 Prozent zu senken.

Ganz besonders skandalös ist der Umstand, dass es im Winterhalbjahr zu keinerlei Verbesserung der NOx-Emissionen kommen wird. Besonders verheerend wirkt das Dieselabgasgift NO2 bei Asthmatikern, Atemwegsgeschädigten, Kleinkindern, Alten, Kranken. Der heutige Gipfel ist eine schlimme Nachricht für hunderttausende krank werdende Menschen und 10.600 jedes Jahr vorzeitig sterbender Menschen an NO2. Daher werden die von der DUH in 16 Städten betriebenen Klagen unverändert fortgesetzt und die in mehreren Städten beschlossenen Diesel-Fahrverbote durchgesetzt.”

Es ist absolut unverständlich, warum die Bundesregierung neun Millionen Diesel-Pkw Besitzer im Dieselabgas stehen lassen möchte. Durch die sogenannten freiwilligen Software-Updates bleiben für alle Euro 5 Diesel die Fahrverbote bestehen. Die Deutsche Umwelthilfe kämpft für saubere Luft in unseren Städten. Und zwar ab 2018. Spitzenpolitiker und Dieselkonzerne kämpfen dafür, dass weiterhin Pkw mit 24-facher Überschreitung der Schadstoffgrenzwerte unbeschränkt die in den Städten lebenden Menschen vergiften dürfen.”

Bereits vor dem ersten Zusammentreffen von Ministern, fachbezogene Ministerien, Entscheidungsträgern der Länder und Vertretern der Automobilindustrie beim Nationalen Forum Diesel hat die DUH ein “Acht-Punkte-Sofortprogramm für saubere Luft” vorgelegt, welches im Gegensatz zu den vorgeschlagenen Placebo-Maßnahmen der Autoindustrie mittels Software-Update wirklich wirksame Lösungen für saubere Luft enthält:

Maßnahmen des “Acht-Punkte-Sofortprogramm für saubere Luft” der Deutschen Umwelthilfe:

   1. Verbindliche Zusage der Autokonzerne, ab 1.1.2018 nur noch 
      Diesel-Neuwagen zu verkaufen, die den Euro 6-Grenzwert für NOx 
      von 80 mg/km auf der Straße einhalten (gemäß RDE-Abgasmessung 
      und dies bei Temperaturen bis minus 15 Grad Celsius).
   2. Verstärkung des Angebots sauberer und effizienter 
      Antriebstechnologien bei Neufahrzeugen noch im Jahr 2018 
      (Erdgas-, effiziente Benzin-Hybrid- und Elektroantriebe).
   3. Verpflichtender Rückruf sämtlicher Euro 5 + 6 Diesel-Fahrzeuge 
      zur Hardware-Nachbesserung der Abgasreinigungsanlage und 
      Einhaltung des Euro 6-Grenzwerts für NOx von 80 mg/km auf der 
      Straße (gemäß RDE-Abgasmessung).
   4. Nachrüstprogramm für alle Euro 5/V + 6/VI leichte Nutzfahrzeuge
      (Liefer- und Handwerkerfahrzeuge) auf aktuelle Euro 6/VI 
      SCR-Technologie.
   5. Sonderinfrastrukturprogramm für einen "Sauberen ÖPNV": 
      Verpflichtung und Ertüchtigung der Kommunen, dass bis 
      spätestens 1.7.2018 alle ÖPNV-Busse entweder über 
      SCR-Katalysator und Partikelfilter verfügen und die Euro 6 
      Abgaswerte einhalten oder durch Neufahrzeuge mit Erdgas- oder 
      Elektroantrieb ersetzt werden. Ausbau des Angebots an 
      Nachverkehrsleistungen wie Streckenausweitung, Taktverdichtung 
      und Ausdehnung der Betriebszeiten.
   6. Einführung der Sammelklage ins deutsche Recht, um dem 
      Verbraucher verbesserte Rechte gegenüber betrügerischen 
      Unternehmen zu geben.
   7. Transparenzzusage der Industrie: Verpflichtung zur 
      Veröffentlichung der RDE-Messwerte aller Fahrzeugmodelle für 
      CO2 und NOx (für den Temperaturbereich minus 15 Grad Celsius 
      bis plus 35 Grad Celsius) und des fahrzeugspezifischen 
      Temperaturbereichs mit von der Software gesteuerter, 
      ordnungsgemäßer Abgasreinigung.
   8. Transparenz der Behörden: Offenlegung aller CO2- und 
      emissionsbezogener Daten durch das Kraftfahrt-Bundesamt: Die 
      Automobilindustrie stimmt der Veröffentlichung aller für die 
      Nachprüfung von CO2- und Abgaswerten notwendigen Fahrzeugdaten 
      sowie der gefundenen illegalen sowie der für "legal" erklärten 
      Abschalteinrichtungen ausdrücklich zu.

Links: Zur Pressemitteilung vom 31.7.2017: Nach Stuttgarter Richterspruch zu Diesel-Fahrverboten: Deutsche Umwelthilfe fordert Umsetzung eines “Acht-Punkte-Sofortprogramms für saubere Luft”: http://l.duh.de/p170731

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V.