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Zoll stellt wiederholt Schlangenköpfe fest

Veröffentlicht von PSM.Media

Drei Kilogramm verwesende Schlangenköpfe in einer Postsendung aus Nigeria

München – Drei Kilogramm verwesende Schlangenköpfe stellten die Zöllner des Zollamts Garching – Hochbrück in einer Postsendung aus Nigeria fest.

Bei der Kontrolle eines Paketes, entdeckten Zöllner undefinierbare Gegenstände auf dem Röntgenbildschirm. Daraufhin entschlossen sich die Beamten dazu, das Paket genauer zu überprüfen.

“Beim Öffnen schlug den Beamten schon ein extremer Verwesungsgeruch entgegen. Dabei kamen die Schlangenköpfe zum Vorschein, die zum Verzehr gedacht waren”, beschreibt Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.

Da die Schlangenköpfe aus tierseuchenrechtlichen Gründen nicht einfuhrfähig waren, wurden diese sofort vernichtet. Der andere Teil der Sendung beinhaltete diverse “Non-Food-Artikel”, die freigegeben werden konnten.

Zusatzinformation: Den tierseuchenrechtlichen Regelungen unterliegen neben lebenden Tieren, wie z.B. Nutzvieh und Haustiere, auch Erzeugnisse, die von Tieren gewonnen werden. Zu diesen Erzeugnissen zählen z.B. Rohstoffe und Abfälle von Tieren, Fleisch, aber auch Milch und Milchprodukte.

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Original-Content und Foto von: Hauptzollamt München