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Was ist im Alter?

Veröffentlicht von PSM.Media

Alltagsbegleitung für Pflegebedürftige darf nicht zum ‘Gnadendienst’ verkümmern

BdSAD fordert stabile, nachhaltige und professionelle Versorgungsstrukturen in Ländern, Städten und Gemeinden

Berlin – Examinierte Pflegekräfte sind Mangelware in Deutschland. Gleichzeitig wächst der Bedarf unaufhaltsam. Ähnlich prekär ist die Lage neuerdings auf dem Betreuungssektor: Denn mit den Pflegestärkungsgesetzen haben Pflegebedürftige und pflegende Angehörige seit geraumer Zeit rechtlichen Anspruch auf Unterstützung und Entlastung im Alltag. Die Nachfrage nach qualifizierten Betreuungskräften ist entsprechend sprunghaft gestiegen. Das bestätigt auch die Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) e. V.

Doch die Hoffnung, wirklich professionelle Kräfte für diese nichtpflegerischen, gleichwohl anspruchsvollen Aufgaben zu finden, haben viele aufgegeben. Die Klagen, zuletzt vom Sozialverband VdK in Bayern artikuliert, häufen sich. Wie deren Präsidentin, Ulrike Mascher, vor Medienvertretern erklärte, müssten u. a. die Zulassungskriterien für kleinere Dienstleister nach realistischen Maßstäben überarbeitet werden. Zitat: “Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftige Ansprüche nur auf dem Papier haben, weil es die Angebote vor Ort gar nicht gibt.”

Dem schließt sich auch Sigrid Zimmer, Vorsitzende der BdSAD, an: “Es ist nicht hinnehmbar, dass das Potenzial von einigen hundert qualifizierten und meist langjährig erfahrenen Senioren-Assistenten in der Alltagsbetreuung weiterhin nur Privatzahlern vorbehalten bleibt, nur weil sie einzelunternehmerisch tätig sind und damit in fast allen Bundesländern nicht zur Abrechnung ihrer Leistungen gemäß § 45 SGB XI zugelassen werden.” Doch Alltagsbetreuung ist nach den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht länger ein Privileg, sondern muss jeder beanspruchen können, der ein Anrecht darauf hat. Gleichwohl bestätigen auch die Pflegekassen, dass ein erheblicher Teil der Mittel zur Alltagsbetreuung weiterhin nicht abgerufen wird.

Derweil setzen Länder und Kommunen vor allem auf ehrenamtliche Helfer, um die Lücke zu schließen. Im Eilverfahren versuchen gemeinnützige Organisationen vor Ort, Freiwillige zu mobilisieren und in wenigen Schulungsstunden für diese sensible und verantwortungsvolle Arbeit vorzubereiten. Bisher mit sehr mäßigem Erfolg.

“Allein mit ‘der Gnade ehrenamtlicher Unterstützung’ wird der Bedarf aber nicht gedeckt werden können”, betont Sigrid Zimmer und bezeichnet die gängige Praxis als untauglich und unwürdig für alle Beteiligten. Obendrein sieht sie in dieser Entwicklung eine noch viel größere Gefahr: “Meist setzt die Betreuungssituation in einer demenziellen Situation von Pflegebedürftigen ein. Eine qualitätsgesicherte Begleitung durch eine feste Bezugsperson ist in diesem Stadium enorm wichtig.” Das sei kaum durch ehrenamtliche Kräfte darstellbar. “Doch die Bundesländer nehmen offenbar Angebots- und Qualitätsmängel bewusst in Kauf”, so die Kritik der BdSAD-Vorsitzenden. Das SGB gibt ihnen sogar die rechtliche Möglichkeit dazu.

Professionell tätige Senioren-Assistenten gibt es dagegen bereits seit mehr als zehn Jahren – und damit lange vor der Pflegereform. Die nach dem “Plöner Modell” umfassend geschulten und qualifizierten Frauen und Männer sind auf die individuelle Unterstützung und Begleitung älterer Menschen im nichtpflegerischen Bereich spezialisiert. Die in der BdSAD organisierten Mitglieder verpflichten sich zudem zur Einhaltung hoher Ethik- und Qualitätsstandards bei ihrer gewerblichen Berufsausübung. Ihre Arbeit wird vorwiegend privat vergütet. Immer häufiger werden ihre Dienste aber auch für die so genannte Verhinderungspflege angefordert, deren Kosten dann von den Pflegekassen anstandslos übernommen werden. Warum es für die Unterstützung im Alltag nun derart restriktive Vorgaben durch die Länder gibt, ist für die BdSAD und ihre Mitglieder nicht nachvollziehbar.

Original-Content von: Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland e. V.