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Schmäh-Gedicht von Jan Böhmermann

Veröffentlicht von PSM.Media

Spaßmacher Jan Böhmermann Anwalt meint es ernst und droht Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Klage

Berlin- Auch nach eineinhalb Jahren wirkt Böhmermanns Erdogan-Schmähung noch nach. Der Anwalt des TV-Satirikers Jan Böhmermann hat Angela Merkel in einem Schreiben ans Kanzleramt mit einer Klage gedroht, sollte die Bundeskanzlerin nicht ihre öffentliche Bewertung zum Schmähgedicht auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zurückziehen.

Neue Runde in der Auseinandersetzung um das „Schmähgedicht“ von Jan Böhmermann: Nun droht der ZDF-Moderator der Kanzlerin eine Klage an, sollte sie ihre öffentliche Bewertung seines umstrittenen Werkes nicht zurücknehmen.

In einem Schreiben seines Rechtsanwaltes Christian Schertz werfe Böhmermann Merkel vor, sie habe mit ihrer Kritik an dem Auftritt eine juristische Bewertung des Werkes vorgenommen, „die einer Vorverurteilung gleichkommt“, schreibt das Blatt.

Merkel: Satire war bewusst verletzend

Der Satiriker hatte unter dem Titel „Schmähkritik“ in seiner ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ am 31. März 2016 teils wüste Beschimpfungen gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan vorgetragen, ihm unter anderem Sex mit Tieren unterstellt und ihn in die Nähe von Kinderpornografie gerückt. Zur Begründung stellte der Moderator seinem Auftritt voran, er wolle den Unterschied zwischen erlaubter Satire und in Deutschland verbotener Schmähkritik erklären.

Bundeskanzlerin Merkel hatte die Satire unmittelbar nach der Sendung als „bewusst verletzend“ bezeichnet. Dieses Verhalten sei rechtswidrig gewesen, da Merkel für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen und damals bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung eingeleitet gewesen sei, argumentiert nun der Anwalt Böhmermanns.

Böhmermann-Anwalt fordert Erklärung Merkels

In dem Schreiben halte Anwalt Schertz Merkel vor, sie habe den Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt, so der Bericht. Die Kanzlerin habe sich als „höchste Vertreterin der Exekutive“ zu dieser Rechtsfrage öffentlich geäußert „und damit erhebliche Folgen ausgelöst“. Schertz fordere binnen einer Woche eine Erklärung, wonach Merkel ihre Einschätzung in der Rückschau als rechtswidrig einstufen solle. Sonst werde er seinem Mandanten zur Klage raten.

Schon Mitte Juli war bekanntgeworden, dass die juristische Auseinandersetzung um das Gedicht andauert. Erdogans Kölner Anwalt Mustafa Kaplan hat demnach Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg eingelegt, das Böhmermanns Schmähgedicht in weiten Teilen, aber nicht komplett verboten hatte. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz hatte bereits im März Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Das Landgericht hatte dem ZDF-Satiriker im Februar untersagt, weite Teile des Gedichtes zu wiederholen. Von 24 Versen darf Böhmermann nur noch sechs vortragen. Die strittigen Passagen berührten das allgemeine Persönlichkeitsrecht Erdogans im Kernbereich, hieß es zur Begründung.

Quelle: DerWesten,Foto: Express