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Mietpreisbremse verfassungswidrig

Veröffentlicht von PSM.Media

Die Mietpreisbremse wird vom Landgericht in Berlin als verfassungswidrig bewertet.

Berlin- Die Mietpreisbremse wird vom Landgericht in Berlin als verfassungswidrig bewertet. Grund sei eine „ungleiche Behandlung von Vermietern“. Das widerspreche Artikel 3 des Grundgesetzes.

Das Berliner Landgericht hat die Mietpreisbremse als verfassungswidrig eingestuft. Die Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch führe zu einer „ungleichen Behandlung von Vermietern“, was Artikel 3 des Grundgesetzes widerspreche, nach dem „wesentlich Gleiches gleich zu behandeln“ sei, erklärte das Gericht am Dienstag.

Die seit Mitte 2015 geltende Mietpreisbremse soll in Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ die Kosten bei Wiedervermietungen auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent deckeln.