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Martin Habersaat zu TOP 8

Veröffentlicht von PSM.Media

Änderung des Schulgesetzes (Drs-Nr. 19/166): Das Schulentmündigungsgesetz: Dialogkultur war gestern

Kiel  – Da ist es nun also, das Schulentmündigungsgesetz, das die Koalitionsfraktionen auf Grundlage von Gesprächen des Bildungsministeriums mit den Betroffenen, an denen sie gar nicht teilgenommen haben, vorbereitet haben. Die Regierung spart sich dadurch die sonst obligatorische Verbändeanhörung. In ihrem Landtagswahlprogramm forderte die CDU: “Mehr Eigenverantwortung für unsere Schulen”. Dies ist nun also der erste Gesetzentwurf, in dem wir sehen, wie Sie sich das vorstellen. Die FDP hatte den Gymnasien eine Wahlmöglichkeit versprochen. Nun gibt sie sich mit einer Wahlmöglichkeitssimulation zufrieden. Wo ist denn da die Entscheidungsfreiheit, wenn ich 75% der Stimmen brauche und das Ganze dann noch unter den Letztentscheid der Ministerin gestellt wird? Wenn im Landtag oder im Bundestag Landesverfassung bzw. Grundgesetz geändert werden sollen, bedarf es einer Mehrheit von 66,6 %. Das ist auch richtig so, damit die Grundlage aller Politik und Verwaltung in unserem Land nicht mit knappen Zufallsmehrheiten ständig verändert werden kann. Ich kann mich aber weder in Schleswig-Holstein noch in irgendeinem anderen Bundesland, geschweige denn im Bund, daran erinnern, statt der Zweidrittel-Mehrheit eine Dreiviertel-Mehrheit zu verlangen – übrigens auch nicht bei Volksabstimmungen. Und es ist ja noch schlimmer: 75 Prozent sind nicht etwa erforderlich für eine Änderung, sondern für die Fortsetzung des eingeschlagenen Weges. Es ist rein unmöglich, für eine solche absurd hohe Hürde irgendeine sachliche Begründung zu finden. Die einzige, die ich inzwischen ermitteln konnte, lautet: Herr Günther wollte das so. Und die Grünen, denen in der Vergangenheit der Bildungsdialog wichtig war und das Mitnehmen der relevanten Akteure? Sie nehmen hin, dass Dialog im Flaschen-Format geführt wird. “Sprechen Sie ihre Anregungen bitte in diese Flasche. Wir hören sie uns dann später an.” In “Schule aktuell” werden in großen Worten Gespräche angekündigt. Den September wolle man sich dafür nehmen. Parallel wird vom Ministerium – pardon, von den Fraktionen – aber schon ein Gesetzentwurf vorgelegt. Ein Witz, und nicht einmal ein guter. Dialog war gestern, jetzt wird durchregiert!

Wir gehen mit fünf Forderungen in das weitere Beratungsverfahren:

1. Lassen Sie die Günther-Hürde von 75 Prozent fallen und ermöglichen Sie echte demokratische Entscheidungsprozesse an den Gymnasien. Wir haben dazu einen Vorschlag vorgelegt, den wir mit in die Anhörung geben wollen.

2. Stehen Sie zu Ihrer Verantwortung! Die Schulträger müssen neues Unterrichtsmaterial anschaffen, neue Räume bauen und ihre Gymnasien vergrößern. Schulentwicklungsplanungen sind wegen der CDU-Zickzack-Politik hinfällig. Jetzt übernehmen Sie gefälligst auch die entstehenden Kosten.

3. Beteiligen Sie die Schulträger ernsthaft! Es kann ein sinnvolles Anliegen sein, bei zwei Gymnasien im Ort beide Möglichkeiten vorzuhalten. Es kann vor Ort Überlegungen zur Schulentwicklung geben, die mehr Nachhaltigkeit und Ernsthaftigkeit verdienen, als Sie ihnen zubilligen.

4. Verlieren Sie über Schulsystemänderungen von zweifelhaftem Nutzen nicht die wichtigen Themen aus dem Auge! Es spricht Bände, dass wir am Mittwochvormittag über G9 debattieren müssen, und über Ganztagsschule und Digitalisierung erst am Freitagnachmittag reden dürfen.

5. Nutzen Sie “Schule aktuell” meinetwegen, um ihre Regierungspolitik zu verkaufen. Aber verzichten Sie darauf, die Leserschaft hinter die Fichte zu führen.

Original-Content von: SPD-Landtagsfraktion SH