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Langes Ringen um Flugroute über Berliner Wannsee

Veröffentlicht von PSM.Media

Rechtmäßigkeit der Wannsee-Flugroute betätigt

Berlin- Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute die Klagen von Anwohnern und Gemeinden gegen das Flugverfahren über der Wannseeregion (sog. kurze Wannsee-Route) abgewiesen. Die Flugroute führt östlich an dem Gelände des Helmholtz-Zentrums Berlin vorbei, auf dem sich unter anderem der Forschungsreaktor BER II befindet.

Der 6. Senat ist der Auffassung, dass die streitgegenständliche Festsetzung der Flugroute rechtmäßig ist und die Kläger nicht in ihren abwägungserheblichen Belangen (Gesundheit, Planungshoheit) verletzt. Das von den Klägern befürchtete Risiko eines betriebsbedingten Flugunfalls und der dadurch ausgelösten Freisetzung ionisierender Strahlung des Forschungsreaktors liegt im Bereich des sog. Restrisikos, das als Lebensrisiko von jedem zu tragen ist. Dies hat ein im Auftrag des Senats erstelltes Sachverständigengutachten des TÜV Süd ergeben. Die dagegen von den Klägern vorgebrachten Einwände konnten die Ergebnisse des Gutachtens nicht erschüttern. Die Wannsee-Route begünstigt auch nicht das Risiko gezielter Angriffe auf den Forschungsreaktor. Ebenso wenig ist die Flugroute unter Fluglärmgesichtspunkten zu beanstanden. Insbesondere gibt es keine alternative Route, die sich hinsichtlich der Lärmverteilung als eindeutig vorzugswürdig aufdrängt.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

Urteile vom 28. September 2017 – OVG 6 A 29.14 und 30.14

 

Quelle:Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg