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Gesetzentwurf der AfD

Veröffentlicht von PSM.Media

Beate Raudies zu TOP 9: Dem Antrag fehlt ein konkretes Finanzierungskonzept

Kiel- TOP 9: Änderung des Wasserabgabengesetzes – Verwendung des Aufkommens aus der Wasserabgabe gem. §6 LWAG

Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD-Fraktion führt zu nicht unerheblichen Mittelverschiebungen im Landeshaushalt, insbesondere im Einzelplan 13. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Einnahmen nicht mehr entsprechend dem Gesamtdeckungsprinzip zur Verfügung gestellt werden, sondern einer Zweckbindung unterliegen sollen. Unabhängig von Sinn und Zweck dieser Änderung stellt sich also die Frage, wie der Wegfall der Deckungsmittel – nach heutigem Stand immerhin rund 15 Millionen Euro -im Einzelplan 13 ausgeglichen werden soll.

Dazu fehlt im vorliegenden Gesetzentwurf leider jeder Hinweis. Bei der Entscheidung darf dieser Aspekt aber nicht außer Acht bleiben. Wir sprechen uns daher dafür aus, die Entscheidung über diesen Gesetzentwurf in Zusammenhang mit der Verabschiedung des Haushalts 2018 zu treffen. Nur dann ist eine realistische Bewertung der finanziellen Folgen möglich.

 

Original-Content von: SPD-Landtagsfraktion SH