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EuGH verhandelt Fluggastrechte

Veröffentlicht von PSM.Media

Luxemburg: EuGH verhandelt über gerichtliche Zuständigkeit für Fluggastrechte bei gestaffelten Flügen

Düsseldorf- Das Amtsgericht Düsseldorf und der Bundesgerichtshof ersuchen den EuGH um Präzisierung der Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit bei der Geltendmachung von Fluggastrechten (wie Ausgleichszahlungen wegen Flugverspätung und Boardingverweigerung) bei gestaffelten Flügen. In allen drei Fällen wurde bei einer Fluglinie eine aus mehreren Teilstrecken bestehende Gesamtstrecke gebucht. In zwei Fällen trat die Verspätung auf einem ersten Teil auf, der von einer anderen Fluglinie bedient wurde. Können die Fluggäste diese ausführenden Fluglinien der ersten Teilstrecke vor den Gerichten am Endziel verklagen? Generalanwalt Bobek legt Donnerstag, 19. Oktober Schlussanträge vor.

Der Rechtsstreit ist aus dem Jahr 2016, das Ende ist abzuwarten.

 

Original-Content von: Europäische Kommission