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Dritte Pflegemindestlohn-Verordnung tritt in Kraft

Veröffentlicht von PSM.Media

Pflegemindestlohn steigt im Westen um 3,4 Prozent und im Osten um 5,8 Prozent

Berlin – Ungelernte Hilfskräfte bekommen derzeit 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro pro Stunde im Osten. Zum 1. Januar 2018 steigt ihr Mindestlohn im Westen um 3,4 Prozent auf 10,55 Euro und im Osten um 5,8 Prozent auf 10,05 Euro. Bis 2020 steigt er schrittweise auf dann 11,35 Euro im Westen und 10,85 Euro im Osten weiter an. Der Pflegemindestlohn liegt ab Januar 2018 dann fast 20 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Dazu erklärt bpa Arbeitgeberpräsident Rainer Brüderle, der den neuen Pflegemindestlohn mitverhandelt hat:

“Ein Anstieg des Pflegemindestlohns für ungelernte Hilfskräfte zum 1.1.2018 um 3,4 Prozent im Westen und 5,8 Prozent im Osten ist ein deutliches Signal an die Beschäftigten in der Pflege und ein Zeichen der Wertschätzung ihrer Tätigkeit. Ausgebildete Pflegefachkräfte liegen im Übrigen deutlich über diesen Stundensätzen.

Der Pflegemindestlohn für ungelernte Kräfte liegt dann um 20 Prozent über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, wie ihn teilweise dreijährig ausgebildete Frisörinnen und Frisöre oder Verkäuferinnen und Verkäufer bekommen. Auch das ist ein Hinweis darauf, welche Anstrengungen wir als Arbeitgeber in der Pflege unternehmen, um die pflegerische Versorgung im Land bei guter Qualität zu sichern.

Die angehenden Koalitionäre im Bund sollten auch diese Fakten berücksichtigen, wenn sie sich über das Thema der Bezahlung und der Refinanzierung in der Pflege unterhalten.”

 

Original-Content von: bpa Arbeitgeberverband