Bundesverwaltungsgericht,Leipzig/Berlin,Polizist,Rechtsprechung

Verhandlung rechtsextremer Polizist

Veröffentlicht von PSM.Media

Polizist, der den Hitlergruß zeigt, darf er Polizist bleiben?

Leipzig/Berlin – Ein mutmaßlich rechtsextremer Polizist aus Berlin beschäftigt am Donnerstag (11.30 Uhr) das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Land Berlin hat Disziplinarklage erhoben, um den 1974 geborenen Mann aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.

Der Polizeikommissar trägt mehrere rechte Tattoos. Es gibt zudem ältere Fotos von ihm, auf denen er den Hitlergruß zeigt. Das Land wirft dem Polizisten vor, dass er dadurch gegen seine Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen hat.

In den beiden Vorinstanzen hatte jeweils der Polizist gewonnen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg konnte bei den Tätowierungen keine disziplinarrechtliche Relevanz erkennen.

Und auch das Zeigen des Hitlergrußes reiche für die Annahme eines Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht nicht aus. Mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird noch im Laufe des Donnerstags gerechnet.

 

Quelle: Tag 24, Foto: dpa