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Prozess- Massendrogenrausch bei einem Seminar

Veröffentlicht von A.H.

Bewährungsstrafe in Prozess um Massendrogenrausch bei Seminar in Handeloh

Stade- Im Prozess um den aufsehenerregenden Massenrausch bei einem Seminar zur Bewusstseinserweiterung in Handeloh hat das Stader Landgericht den Veranstalter am Mittwoch zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Wie eine Gerichtssprecherin in der niedersächsischen Stadt sagte, blieb die Kammer damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Diese hatte für den Mann eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie ein Berufsverbot verlangt. Er hatte gestanden, bei dem Seminar im Jahr 2015 ein Halluzinogen an die Teilnehmer verteilt zu haben. Die Tabletten enthielten Verunreinigungen mit einer weiteren psychoaktiven Substanz.

27 Menschen litten in der Folge unter Krampfanfällen, Atemnot und Wahnvorstellungen, bei einigen bestand zwischenzeitlich sogar Lebensgefahr. Der Vorfall in dem Tagungszentrum in der Lüneburger Heide sorgte bundesweit für erhebliches Aufsehen.

Das Urteil erfolgte wegen Drogenbesitzes in Tateinheit mit dem Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Gebrauch. Es ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel sind möglich.

Bei dem Urteil spielte nach Angaben der Sprecherin auch eine Menge von etwa sechs Milligramm LSD eine Rolle, die in den Seminarräumen gefunden und dem Organisator zugeordnet worden war. Sie wurde allerdings nicht konsumiert und spielte bei den Vergiftungen der Teilnehmer dementsprechend auch keine Rolle.

Demnach wertete das Stader Gericht zugunsten des Angeklagten, dass dieser ausführlich gestand und sich entschuldigte. Er sei erkennbar bemüht, den eingetretenen Schaden nach Kräften wieder gutzumachen. Gegen ihn spreche der Ernst des Vorfalls.

Die Staatsanwaltschaft hatte neben einer Bewährungsstrafe auch ein Berufsverbot sowie eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro gefordert. Beides lehnte das Gericht ab. Voraussetzung für ein Berufsverbot sei die Annahme einer Wiederholungsgefahr. Diese sahen die Richter der Sprecherin zufolge nicht. Sie verwiesen zudem darauf, dass die Psychotherapeutenkammer dem Mann die Zulassung entziehen könne. Sie habe bereits Akten angefordert.

Für den Prozess waren ursprünglich Termine bis in den Dezember angesetzt, nach der ausführlichen Aussage des 52-Jährigen zum Auftakt entschieden sich alle Beteiligten für ein schnelleres Vorgehen. Die Verteidigung des Manns forderte kein konkretes Strafmaß, lediglich eine geringere Strafe als die Anklage.

Der Angeklagte hatte gestanden, den Teilnehmern Tabletten mit dem Wirkstoff 2C-E zur freiwilligen Einnahme bereitgestellt zu haben. Diese waren mit der Substanz Bromo-Dragonfly versetzt. 2C-E fällt seit Ende 2014 unter das Betäubungsmittelgesetz. Der Umgang mit Bromo-Dragonfly ist erst durch das im November 2016 in Kraft getretene Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz untersagt.

 

Quelle AFP, Foto:Prozess- Massendrogenrausch bei einem Seminar, Quelle: dpa/AFP/Archiv / Carmen Jaspersen, Presse/News/Nachrichten/Medien