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Fast sechs Jahre nach Pleite

Veröffentlicht von PSM.Media

Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Drogeriegründer Anton Schlecker

Stuttgart-  Im Prozess gegen den insolventen Drogeriegründer Anton Schlecker hat das Landgericht Stuttgart eine zweijährige Bewährungsstrafe verhängt. Seine beiden Kinder sollen nach dem Urteil des Gerichts vom Montag hingegen mehrere Jahre ins Gefängnis: Lars Schlecker erhielt zwei Jahre und neun Monate Haft, Meike Schlecker zwei Jahre und acht Monate.

Insgesamt ging es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft um etwa 23 Millionen Euro. Es handelt sich dabei um Verluste aus überhöhten Stundensätzen für die Logistik-Firma LDG von Meike und Lars Schlecker sowie mutmaßlich von Anton Schlecker aktiv beiseite geschafftes Geld sowie unrechtmäßige Gewinnausschüttungen an die Kinder.

“Alles deutet darauf hin, dass sie ab 2009 bereits damit gerechnet hatten und Vermögen gesichert haben”, sagte der Vorsitzende Richter Roderich Martis in seiner Urteilsbegründung. Die Familie habe bewusst Geld aus dem Unternehmen gezogen. Das hätte in der Unternehmenskrise beendet werden müssen.

Die Drogeriemarktkette hatte 2012 Insolvenz angemeldet, rund 25.000 Beschäftigte verloren ihre Arbeitsplätze. Im März begann der Prozess in Stuttgart. Schlecker musste sich vor Gericht wegen schweren Bankrotts verantworten. Zudem hatte er der Logistikfirma seiner beiden Kinder deutlich überhöhte Stundensätze gezahlt und ihr kurz vor der Insolvenz Grundstücke für sieben Millionen Euro übertragen.

Anton Schlecker soll zudem eine Geldstrafe von 54.000 Euro zahlen, wie das Gericht urteilte. Dem 73-Jährigen war schwerer Bankrott vorgeworfen worden, außerdem soll er trotz drohender Insolvenz seine Kinder mit Millionenbeträgen bedacht haben. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft für Schlecker gefordert.

Die Drogeriemarktkette hatte 2012 Insolvenz angemeldet, rund 25.000 Beschäftigte verloren ihre Arbeitsplätze. Im März begann der Prozess in Stuttgart.

 

Quelle: AFP, Foto: Familie Schlecker im Mai 2017, Quelle: dpa/AFP/Archiv / Thomas Warnack