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BGH sieht keinen konkreten Tatverdacht

Veröffentlicht von PSM.Media

BGH hebt Haftbefehl gegen Bundeswehroffizier Franco A. auf

Karlsruhe- Der wegen Terrorverdachts festgenommene Bundeswehroffizier Franco A. kommt nach rund siebenmonatiger Untersuchungshaft wieder auf freien Fuß. Der Bundesgerichtshofs (BGH) hob den Haftbefehl gegen den Oberleutnant mangels eines dringenden Tatverdachts auf, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Die Bundesanwaltschaft wirft A. vor, gemeinsam mit Komplizen einen rechtsextrem motivierten Anschlag auf Politiker geplant zu haben. A. soll sich dafür eine Pistole beschafft und auf dem Flughafen in Wien versteckt haben. Zudem sei er im Besitz weiterer Waffen, Munition und Sprengstoff gewesen, die er teils bei der Bundeswehr gestohlen habe.

Die Bundesanwaltschaft ging zudem davon aus, dass A. nach einem Anschlag den Verdacht auf Asylbewerber lenken wollte. Der Oberleutnant beim Jägerbataillon 291 der Bundeswehr im französischen Illkirch hatte dazu bis zu seiner Festnahme im April monatelang ein Doppelleben geführt und sich als syrischer Flüchtling ausgegeben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erkannte ihm in dieser Zweitrolle einen Schutzstatus zu.

Nach dem Beschluss des BGH belegen die bisherigen Ermittlungen der Bundesanwaltschaft keinen dringenden Tatverdacht gegen A. Der Offizier werde zwar “durch verschiedene Ermittlungsergebnisse belastet”, wegen “mehrerer Unstimmigkeiten” sei es jedoch nicht wahrscheinlich, dass er tatsächlich ein Attentat etwa auf Politiker vorbereitete.

Die verbleibenden Vorwürfe wie etwa der illegale Waffenbesitz und die damit zu erwartende Strafhöhe reichen laut BGH nicht aus, um A. wegen Fluchtgefahr weiter festzuhalten. Dagegen spreche auch, dass die siebenmonatige Untersuchungshaft auf eine zu verhängende Strafe anzurechnen wäre.

Die Festnahme des Bundeswehroffiziers Ende April hatte bundesweit für Wirbel gesorgt. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) war wegen des Skandals um den Oberleutnant unter Druck geraten. Die Opposition warf ihr unter anderem Versagen beim Umgang mit Rechtsextremismus in der Bundeswehr vor. Im Zuge der Aufarbeitung der Affäre ließ die Ministerin auch den Umgang der Bundeswehr mit der Wehrmachts-Vergangenheit untersuchen. Das Bamf überprüfte nach Bekanntwerden des Doppellebens von Franco A. rund 2000 abgeschlossene Asylverfahren noch einmal.

 

Quelle AFP, Foto: dpa/AFP/Archiv / Uli Deck