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Freiburg- verurteilt Carolin G. wegen Mordes

Veröffentlicht von PSM.Media

Lebenslange Haft wegen Mordes an Joggerin in Endingen verhängt

Freiburg- Im Prozess um den Tod einer Joggerin in Endingen am Kaiserstuhl ist der Angeklagte wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg sprach ihn am Freitag schuldig, im November vergangenen Jahres die 27-jährige Carolin G. vergewaltigt und getötet zu haben. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Der angeklagte Fernfahrer Catalin C. griff die 27-Jährige nach Überzeugung des Gerichts im November 2016 in einem Wald bei Endingen an, würgte und vergewaltigte sie und schlug ihr mehrfach mit einem Gegenstand auf den Kopf. Die Richter sahen es zudem als erwiesen an, dass er im Januar 2014 im österreichischen Kufstein eine französische Austauschstudentin missbrauchte und tötete.

“Für die Kammer steht ohne jeden Zweifel fest, dass der Angeklagte für den Tod der beiden Frauen verantwortlich ist”, sagte die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack. Sie begründete auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld mit den beiden Taten.

Dies schließt eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren aus. Das Gericht stellte zudem den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung fest, über die während der Haft entschieden wird. Den 40-Jährigen erwartet wegen des Todes der französischen Austauschstudentin in Kufstein auch noch ein Prozess in Österreich.

Der Lkw-Fahrer hatte zu Prozessbeginn Mitte November ein Teilgeständnis abgelegt. Er sagte aus, dass er Schnaps getrunken habe und im Wald Carolin G. begegnet sei. Er habe ihr dann mit einer fast leeren Flasche auf den Kopf geschlagen. Laut seiner damaligen Aussage konnte er sich an eine Vergewaltigung nicht erinnern.

Das Gericht sah diese Schilderung nicht als glaubwürdig an. Dass er nur einmal mit einer Flasche zugeschlagen habe, sei durch objektive Befunde widerlegt, sagte Richterin Kleine-Cosack. Die Kammer glaube ihm seine Darstellung nicht.

Das Motiv des Angeklagten blieb letztlich unklar. “Die Frage nach dem Warum ist unbeantwortet geblieben”, stellte die Richterin fest. Die Beantwortung bleibe so lange Spekulation, wie der Angeklagte nicht bereit sei, darüber zu reden. Die Kammer glaube, dass er dies momentan nicht könne.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert.

Quelle: AFP, Foto: Der angeklagte Catalin C. vor der Urteilsverkündung (Quelle: dpa/AFP / Patrick Seeger)