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Niki Prozess

Veröffentlicht von PSM.Media

Landgericht Berlin sieht Zuständigkeit für Niki-Insolvenzverfahren in Österreich

Berlin- Die Übernahme des insolventen österreichischen Ferienfliegers Niki durch die britisch-spanische Holding IAG steht auf der Kippe. Das Landgericht Berlin entschied am Montag, die Zuständigkeit für das Niki-Insolvenzverfahren liege in Österreich und nicht in Deutschland. Damit folgte es einer Beschwerde des österreichischen Fluggastrechteportals Fairplane, das argumentiert hatte, der “maßgebliche Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen” befinde sich am Niki-Sitz in Wien, daher müsse auch das Insolvenzverfahren in Österreich stattfinden.

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hatte sich ursprünglich für international zuständig erklärt und im Dezember die vorläufige Insolvenzverwaltung für Niki angeordnet. Folglich wies das Amtsgericht die Beschwerde in der vergangenen Woche ab und verwies die Sache ans Landgericht. Dieses sah nun entscheidende Hinweise darauf, dass sich der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen in Österreich befinde.

Für diesen Fall hatte die Niki-Insolvenzverwaltung bereits vor einem Scheitern des Kaufs durch die IAG gewarnt. Sollte ein neues Insolvenzverfahren angestrengt werden, seien die Kaufverträge “hinfällig”, hieß es. Niki ist eine Tochterfirma der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin und soll zu großen Teilen an den British-Airways-Mutterkonzern IAG verkauft werden.

Gegen den Beschluss des Landgerichts kann aber noch Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Daher gilt zunächst bis auf weiteres der Beschluss zur Insolvenzverwaltung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg.

Quelle: AFP, Foto: Maschine des Ferienfliegers Niki Prozess (Quelle: dpa/AFP/Archiv / Rainer Jensen)