Lösch-Gesetz wird für Maas zum Bumerang
Berlin- Er drückte das Gesetz gegen viele Widerstände durch und wurde nun offenbar selbst dessen Opfer: Bundesjustizminister Heiko Maas ist einem Medienbericht zufolge zum Ziel des von ihm forcierten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes – kurz NetzDG – geworden.
Ein viel kritisierter Tweet von Bundesjustizminister Heiko Maas ist offenbar von Twitter gelöscht worden. Wie Bild.de berichtet, war die Kurzmeldung aus dem November 2010 seit Samstag nicht mehr abrufbar. Der SPD-Politiker hatte in dem Tweet den früheren Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin einen Idioten genannt.
Wortwörtlich heißt es darin: „Beim Besuch der islamischen Gemeinde Saarbrücken ist mir gerade wieder klar geworden was für ein Idiot Sarazin ist.“ Bild.de schreibt, mehrere Twitter-Nutzer hätten angekündigt, den Justizminister im Rahmen seines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) wegen „Beleidigung“ und „Hatespeech“ zu melden. Daraufhin habe Twitter den Beitrag offenbar vorsichtshalber von der Seite genommen, um eine mögliche Strafzahlung zu vermeiden.
Das Justizministerium verneinte laut dem Bericht, den Tweet selbst gelöscht zu haben.
Das NetzDG war am 1. Januar in Kraft getreten. Es verlangt von Diensten wie Facebook, Twitter und YouTube, klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis zu löschen. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass rechtswidrige Einträge mit Hass und Hetze schneller und konsequenter aus dem Internet entfernt werden.
“Schlag ins Gesicht rechtsstaatlicher Grundsätze”
Die Opposition fordert die Abschaffung des NetzDG. “Das Gesetz ist vermurkst und gehört durch ein ordentliches ersetzt”, sagte FDP-Generalsekretärin Nicola Beer der “Welt am Sonntag”. Linke-Fraktionschefin Sahra Wagenknecht monierte in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: “Das Gesetz schlägt allen rechtsstaatlichen Grundsätzen ins Gesicht.”
Der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland kritisierte die Neuregelung als “Zensurgesetz” zur Löschung von unliebsamen Meinungsäußerungen und verglich es mit Stasi-Methoden. Maas hingegen verteidigte das NetzDG: “Die Meinungsfreiheit schützt auch abstoßende und hässliche Äußerungen. Aber: Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief, um Straftaten zu begehen”, erklärte er in der vergangenen Woche.
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