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Gegen Gesetz verstoßen?

Veröffentlicht von PSM.Media

Vater vor Gericht, nur weil er Bilder seiner Tochter veröffentlichte

Berlin- Ein Vater postete mehrere harmlose Bilder von seiner inzwischen dreijährigen Tochter auf seiner Facebookseite. Dafür musste er sich nun vor Gericht verantworten – wegen des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz.

Angezigt hatte ihn damals seine Ex-Frau, die das alleinige Sorgerecht hält. Ihm drohte bis zu einem Jahr Haft, dabei waren die Bilder harmlos, wie er laut B.Z. dem Amtsgericht versicherte. “Nichts Anzügliches oder Pornografisches”.

Insgesamt habe der Kreuzberger an die 500 Bilder hochgeladen. Seiner Meinung nach, sei das Ganze ein Racheakt seitens der Ex-Frau. Seit der Trennung überhäufe sie ihn mit Verfahren, die allerdings bisher alle eingestellt wurden. Obwohl ihm das Umgangsrecht gerichtlich zugesprochen wurde, verhindere sie erfolgreich den Kontakt mit seiner Tochter.

Die Fotos zu besitzen sei nicht strafbar, wie der Richter erklärte. “Sie im Internet mit anderen zu teilen schon. Das ist ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz. Auch Kinder haben ein Persönlichkeitsrecht.”

Wenn ein Elterneteil das alleinige Sorgerecht habe, dürfe der andere Elternteil Bilder seines Kindes nicht ohne die Einwilligung des sorgeberechtigten Elternteils veröffentlichen. Das ist hier der Fall. Der Vater hätte also die Mutter vor der Veröffentlichung um Erlaubnis bitten müssen. Das gilt auch für Verwandte. Wenn sie Bilder des Kindes veröffentlichen wollen, brauchen sie die Einwilligung der Eltern.

Dennoch wurde am Ende das Verfahren gegen den Maler und Lackierer eingestellt – auch “wegen der besonderen Vater-Tochter-Konstellation”, wie der Richter erklärte.

Quelle: dpa, Foto: Ein Vater musste sich wegen des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz vor Gericht verantworten. (Symbolbild, dpa)