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Münchner Prozess

Veröffentlicht von PSM.Media

Sieben Jahre Haft für Waffenlieferanten von Münchner Amokläufer

München- Im Prozess um die Waffenlieferung an den Münchner Amokläufer David S. ist der Angeklagte zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht München I sprach Philipp K. am Freitag unter anderem der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung sowie des illegalen Waffenhandels schuldig. Mit dem Urteil folgte das Gericht annähernd der Staatsanwaltschaft, die Angehörigen der Opfer hatten dagegen wesentlich längere Haftstrafen gefordert und kündigten Revision an.

Das Gericht sah es durch die Beweisaufnahme als eindeutig erwiesen an, dass K. dem Amokläufer David S. die Pistole vom Typ Glock 17 samt Munition verkauft hatte. Mit dieser erschoss der 18 Jahre alte Schüler im Juli 2016 in der Umgebung des Münchner Olympia-Einkaufszentrums neun Menschen und verletzte fünf weitere, bevor er sich selbst erschoss.

Der Vorsitzende Richter Frank Zimmer sagte, die Beweisaufnahme habe das direkt nach seiner Festnahme von K. abgelegte Geständnis bestätigt. Dieses umfassende Geständnis, in dessen Folge auch Ermittlungsverfahren gegen Kunden des zuletzt im hessischen Marburg lebenden 33-Jährigen eingeleitet werden konnten, wertete das Gericht als strafmildernd.

Zu K.s Gunsten sprach dem Richter zufolge auch seine Entschuldigung am Ende des Prozesses. “Ich möchte den Angehörigen und den Hinterbliebenen mein Beileid aussprechen – ich habe das nie gewollt, es tut mir leid”, sagte K. am Freitag in seinem Schlusswort.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Monate mehr Haft für K. gefordert, die Verteidigung dagegen nur eine Strafe von dreieinhalb Jahren Haft wegen illegalen Waffenhandels. Die Verteidiger sagten, die Taten dürften nicht als fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung bewertet werden.

Während die Staatsanwaltschaft sich mit dem Urteil zufrieden zeigte, kündigten die Verteidiger an, eine Revision zu prüfen. Den Gang in die nächste Instanz kündigten direkt Nebenklagevertreter an. Er denke, der Bundesgerichtshof werde das letzte Wort haben, sagte einer der Rechtsanwälte der Familien.

Die Hinterbliebenen der Opfer des Amoklaufs hatten in ihren Plädoyers deutlich härtere Strafen von teils über zehn Jahren Haft gefordert. Sie bewerteten die Waffenlieferung als Beihilfe zum Mord. Der Amoklauf hatte München in einen Ausnahmezustand versetzt. Über Stunden galt ein Terroralarm in der bayerischen Landeshauptstadt.

Gestritten wird über das Motiv der Tat. Während Polizei und Staatsanwaltschaft Mobbing in der Schule als Auslöser für das Gewaltverbrechen des psychisch kranken Schülers ansehen, sieht ein von der Stadt beauftragtes Gutachten einen rechtsextremen Hintergrund.

S. hatte vor allem Opfer mit einem südosteuropäischen Aussehen gewählt. Er soll dies auf Grund seiner rechtsextremen Haltung gemacht haben, weshalb das Gutachten den Amoklauf als rechtsextrem motivierte Einzeltat einstuft.

Auch Richter Zimmer sagte, er habe nicht die geringsten Zweifel, “dass die Tat rassistisch und fremdenfeindlich motiviert gewesen ist”. Allerdings habe K. in seiner letzten Botschaft am Computer auch Rache für Mobbing angekündigt, weshalb sich das genaue Motiv nicht mehr feststellen lasse.

Auch der Waffenhändler gilt als rechtsradikal, was als weiterer Beleg für die Auffassung einer rechtsextrem motivierten Tat gilt. Richter Zimmer sagte, K. sei ohne Zweifel ein Rassist und rechtsextrem. Es gebe aber in Deutschland kein Gesinnungsstrafrecht.

Der Richter kritisierte in dem Urteil die Anwälte der Nebenkläger scharf. Diese hätten “phantasievoll Verschwörungstheorien” in dem Prozess präsentiert, die “jeder Faktenbasis” entbehrten.

Quelle: AFP, Foto: Philipp K. (Mitte) mit Verteidigern im Gericht (Quelle: dpa/AFP / Sven Hoppe)