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Ermittlungen gegen Wedel bestätigt

Veröffentlicht von PSM.Media

Staatsanwaltschaft München sieht bei Vorwürfen gegen Wedel keine Verjährung

München- Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen den Regisseur Dieter Wedel bestätigt. Eine Sprecherin sagte am Dienstag auf Anfrage, die Ermittlungen liefen wegen des Anfangsverdachts einer nicht verjährten Sexualstraftat. Der Behörde sei es aber “sehr wichtig”, darauf hinzuweisen, dass das Ergebnis der Ermittlungen noch völlig offen sei.

Hintergrund des Verfahrens ist demnach die Berichterstattung des Magazins der Wochenzeitung “Die Zeit” zu Jahresbeginn. In dem Bericht hatten zwei Frauen namentlich und eine dritte Frau anonym Wedel sexuelle Übergriffe vorgeworfen.

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft verwies darauf, dass bei Sexualstraftaten seit einer Strafrechtsverschärfung die Verjährungsfrist bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers ruht. Da eine der von der “Zeit” namentlich benannten Frauen erst 1999 ihren 30. Geburtstag hatte, wäre die Verjährungsfrist von 20 Jahren in ihrem Fall noch nicht abgelaufen. Die Sprecherin wollte zunächst keine weiteren Angaben zur möglichen Dauer des Verfahrens machen und auch vorerst keine Einzelheiten benennen, ob bereits Vernehmungen vorgenommen wurden.

Wedel hatte die Vorwürfe unmittelbar nach ihrem Bekanntwerden in einer eidesstattlichen Erklärung als “unzutreffend und nicht gerechtfertigt” zurückgewiesen. Am Montag hatte der 75-Jährige die Intendanz der Bad Hersfelder Festspiele abgegeben und in einer Erklärung einen “medialen Pranger” seit Bekanntwerden der Vorwürfe beklagt. Eine Sprecherin Wedels bestätigte Berichte, wonach sich der Regisseur aktuell mit Herzproblemen zur Behandlung im Krankenhaus befindet.

Quelle: AFP, Foto: Regisseur Dieter Wedel (Quelle: dpa/dpa/picture-alliance/Archiv / Swen Pförtner)