Amazon-Suchfunktion auf Prüfstand des BGH
Karlsruhe- Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft am Donnerstag (09.00 Uhr), ob die Online-Verkaufsplattform Amazon mit ihrer automatischen Suchfunktion Händler benachteiligt. In einem Fall hatte der Sporttaschenhersteller Ortlieb geklagt. Bei der Eingabe des Suchbegriffs “Ortlieb” in die interne Suchmaschine von Amazon erscheinen dann auch Produkte anderer Hersteller, die Firma bietet ihre Artikel selbst nicht direkt auf Amazon an. Die Vorinstanz hatte Ortlieb Recht gegeben, weil Amazon den Algorithmus vorgibt, der über die Suchergebnisse entscheidet.
In einem zweiten ähnlich gelagerten Fall fordert die Firma GoFit, dass Online-Verkaufsplattform ihren Markennamen aus der Autovervollständigung entfernt. Auch sie bietet dort ihre Produkte nicht selbst an, stattdessen werden im Suchergebnis dann Konkurrenzartikel zu einer Fußreflexzonenmassagematte von GoFit angezeigt.
Quelle: AFP, Foto: Online-Verkaufsplattform-Suchfunktion auf dem Prüfstand, (Quelle: dpa/AFP/Archiv / Uli Deck)