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Absurde Verfahren beim Sozialgericht

Veröffentlicht von PSM.Media

Kinderschrei ins Ohr einer Erzieherin kein Arbeitsunfall

Dortmund- Eine Erzieherin, die durch einen Kinderschrei bleibende Ohrgeräusche erlitten haben will, hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Fall einer in einem heilpädagogischen Kinderheim tätigen Erzieherin, wie das Gericht am Montag mitteilte. Es sei nicht feststellbar, dass die Klägerin nach dem Schrei eines Kinds in ihr Ohr ein Gerät zur Tinnitusbehandlung benötige.

Das Gericht befand, in der medizinischen Wissenschaft sei anerkannt, dass selbst bei durch menschliche Schreie erreichbare Spitzenschallpegel von mehr als 130 Dezibel lediglich “Minilärmtraumata” entstünden. Diese gingen mit vorübergehenden beziehungsweise ganz geringen Hörminderungen einher. Bleibende Hörschäden seien dagegen nicht zu erwarten – erst recht nicht ein Tinnitus. (Az. S 17 U 1041/16)

Quelle: AFP, Foto: Justitia, (Quelle: dpa/AFP/Archiv / Volker Hartmann)