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Prozess Gedicht Verletzungen des Persönlichkeitsrechts

Veröffentlicht von PSM.Media

Berufungsprozess zu Erdogan-Schmähgedicht

vor Hamburger Oberlandesgericht begonnen

Hamburg- Vor dem Oberlandesgericht (OLG) hat am Dienstag der Berufungsprozess um das Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan begonnen. Mit einer Entscheidung ist aber aller Voraussicht nach erst in einigen Wochen zu rechnen. Das Hamburger Landgericht verbot das Gedicht im vergangenen Jahr in wesentlichen Teilen.

Das Landgericht erkannte in dem Gedicht Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, die Erdogan auch im Rahmen einer Satire nicht mehr hinzunehmen habe. Böhmermann legte dagegen Berufung ein. Er verwies dabei auf die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit.

Zugleich legte auch Erdogan gegen das Urteil Berufung ein. Ihm geht die vor etwa einem Jahr ergangene Entscheidung der Richter nicht weit genug. Er will alle Textpassagen mit Bezug zu seiner Person verbieten lassen.

Die Richter des OLG werden den Fall deshalb noch einmal neu bewerten. Sie verkünden Entscheidungen in derartigen Fällen in der Regel erst einige Zeit später bei einem weiteren Termin. Da es sich um ein Zivilverfahren handelt, ist auch die Anwesenheit der Kontrahenten vor Gericht nicht nötig.

Böhmermann verlas vor bald zwei Jahren in der ZDF-Sendung “Neo Magazin Royale” ein Gedicht, in dem Erdogan unter anderem in drastischen Worten sexueller Handlungen wie Pädophilie und Sodomie bezichtigt wurde. Erdogan ging dagegen juristisch vor.

Strafrechtlich blieb die Sache für den Moderator folgenlos, zivilrechtlich unterlag er. Der Fall sorgte auch für erhebliche politische Kontroversen.

Quelle: AFP, Foto: Satiriker Jan Böhmermann, (Quelle: dpa/AFP/Archiv / Oliver Berg)