Heimaufsicht schafft vorgeschriebene Prüfungen nicht
Hamburg – Die Heimaufsicht kommt in vielen Teilen Deutschlands ihrer Kontrollpflicht von Pflegeinrichtungen nicht nach. Nach gemeinsamen Recherchen von NDR und MDR werden in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Sachsen, Hamburg und Bremen die vorgeschriebenen Prüfquoten bei weitem nicht erzielt. So erreicht Hamburg im Jahr 2017 nur eine Prüfquote von 22 Prozent. In Niedersachsen dagegen schaffen die Heimaufsichten ihre vorgeschriebenen Prüfungen.
Die Heimaufsicht muss im Sinne der Heimgesetze der Länder pro Jahr gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen in Pflegeheimen vornehmen. Mit dem Heimgesetz sollen die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. So soll die Heimaufsicht als staatliche und unabhängige Prüf- und Kontrollinstanz überwachen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, aber auch die Qualität der Betreuung und Pflege in der jeweiligen Einrichtung sicherstellen. Auch der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) prüft in den norddeutschen Ländern, nicht unabhängig, sondern im Auftrag der Pflegekassen. Der MDK kontrolliert nur, ob die vertraglich vereinbarten Pflegeleistungen erbracht werden.
Im Gegensatz zum MDK kann die Heimaufsicht bei Mängeln in den Heimen als staatliche Behörde auch sanktionierend eingreifen. Die Maßnahmen variieren je nach Schweregrad: von Beratungen über Anordnungen, Aufnahmestopps bis hin zu Schließungen.
Nach Recherchen des NDR Politikmagazins “Panorama 3” ist in den norddeutschen Bundesländern die Kontrolle teilweise mangelhaft. Die Stadt Kiel beispielsweise erreichte im Jahr 2017 nur eine Prüfquote von 55 Prozent. Konkret: Von 27 Heimen kontrollierte die Heimaufsicht nur 15 Heime, obwohl sie in allen eine Regelprüfung hätte durchführen müssen. Im Landkreis Segeberg wurden von 79 vorgeschriebenen nur 38 Regelprüfungen durchgeführt. Das ist eine Prüfquote von nur 48 Prozent. Als Begründung geben die Landkreise an, dass zu viele sogenannte anlassbezogene Prüfungen hinzugekommen sind. Die Heimaufsicht musste so oft auf akute Beschwerden und Hilferufe aus den Heimen reagieren, dass sie dadurch mit ihren vorgeschriebenen Prüfungen nicht mehr nachkamen.
Wie Recherchen des MDR-Magazins “exakt” ergaben, erreichte die Heimaufsichtsbehörde in Sachsen 2017 ebenfalls nur eine Kontrollquote von 56,8 Prozent. Dadurch blieben 453 stationäre Pflegeeinrichtungen durch die Heimaufsicht unkontrolliert. Als Erklärung gibt die sächsische Heimaufsichtsbehörde an, dass sie den Einrichtungen vor allem als beratender Partner zur Seite stehe. Da die Beratung so viel Zeit in Anspruch nehme, sei es nicht möglich jede Einrichtung einmal im Jahr zu prüfen. Außerdem verwies man darauf, dass durch jährliche Kontrollen seitens des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung jede stationäre Einrichtung mindestens einmal im Jahr durch eine Prüfinstitution kontrolliert werde.
In Hamburg ist der Befund mangelnder Kontrolle noch erheblicher. So betrug nach Recherche von “Panorama 3” die Prüfquote hier 2016 gerade einmal 8 Prozent. Im Jahr 2017 wurden nur 22 Prozent der Hamburger Heime mit einer Regelprüfung kontrolliert. 2017 wurden im Bezirk Hamburg Mitte von 45 Heimen kein einziges wie vorgeschrieben geprüft. Im Bezirk Wandsbek liegt die Prüfquote nur bei 9,7 Prozent, hier sind von 103 Prüfungen nur 10 durchgeführt worden, im Bezirk Bergedorf sind nur 4 von 24 vorgeschriebenen Prüfungen absolviert worden. Die Begründung in Hamburg sind ebenfalls eine zu hohe Anzahl an anlassbezogenen Prüfungen, aber auch fehlendes Personal in der Heimaufsicht.
In Bremen sind nach “Panorama 3”-Recherchen die Prüfquoten ähnlich schlecht wie in Hamburg. Für das Jahr 2017 hat die Stadt noch keine Angaben gemacht. Aber im Jahr 2016 sind von 191 vorgeschriebenen Regelprüfungen nur 46 durchgeführt worden, das ist eine Prüfquote von 24 Prozent. Auch Bremen muss zu viele anlassbezogene Prüfungen vornehmen, so dass die Heimaufsicht mit ihren vorgeschriebenen Prüfungen nicht nachkommt. Insgesamt hat das Land im Jahr 2016 sogar 245 Prüfungen durchgeführt, davon aber eben nur 46 Regelprüfungen und 199 anlassbezogene Prüfungen.
In Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern schaffen die Heimaufsichten ihre vorgeschriebenen Prüfungen.
In Sachsen-Anhalt und Thüringen erreichten die Heimaufsichtsbehörden zuletzt hingegen eine Quote von über 80 Prozent. Somit wurden in Thüringen im Jahr 2017 von insgesamt 335 zu kontrollierenden Pflegeeinrichtungen insgesamt 277 geprüft. Das entspricht einer Quote von 82 Prozent. In Sachsen-Anhalt schaffte die Heimaufsichtsbehörde 2016, 614 Regelprüfungen von insgesamt 701 Einrichtungen, also wurde hier eine Quote von 87,6 Prozent erreicht.
Eine ausführliche Auswertung der einzelnen Landkreise Schleswig-Holsteins und der einzelnen Bezirke von Hamburg und Bremen sind zu finden unter www.ndr.de/panorama3