Berliner Stadtreinigung und Berliner Wasserbetriebe im Ausstand
Berlin- Für Freitag, den 06. April 2018 hat Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Beschäftigten der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) sowie die der Berliner Wasserbetriebe (BWB) zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Die Streikenden wollen damit nach zwei erfolglosen Verhandlungsrunden für die 2,4 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen ein deutliches Signal an die Arbeitgeberseite senden.
ver.di fordert in der laufenden Tarifrunde Gehaltserhöhungen von 6 Prozent, mindestens aber 200 Euro monatlich. Außerdem werden die Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 100 Euro sowie Regelungen zur Übernahme von Auszubildenden und Angleichung des Erholungsurlaubes an das Niveau der Beschäftigten gefordert.
„Wenn der Kommunale Arbeitgeberverband Berlin (KAV) meint, die ver.di Forderungen seien zu hoch, missachtet er die guten Arbeitsleistungen der Beschäftigten der BWB und BSR. Wer gutes Personal will, der muss dies auch durch ordentliche Tariferhöhungen deutlich machen“, sagt Ellen Naumann, ver.di-Fachbereichsleiterin Ver- und Entsorgung in Berlin und Brandenburg. Die Gewerkschafterin stellt klar, dass der am Freitag stattfindende ganztägige Warnstreik sämtliche Bereiche beider Unternehmen betrifft. Es ist damit zu rechnen, dass Mülltonnen nicht geleert würden, Recyclinghöfe geschlossen seien und auch keine Straßenreinigung erfolgen werde. Bei den BWB sei zwar die notwendige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Bevölkerung abgedeckt. Zu rechnen ist damit, dass weitergehende Dienstleistungen, zu denen z.B. Servicehotlines etc. gehören, am 6. April 2018 ebenfalls bestreikt werden.
Die Beschäftigten von BWB und BSR treffen sich am 06.04. um 9 Uhr zu einer Kundgebung am Molkenmarkt, Berlin-Mitte, bei der unter anderem auch Stefan Körzell, Mitglied des DGB Bundesvorstandes, zu den Streikenden sprechen wird.
Für eine Reihe von Landesbetrieben, zu denen BSR und die BWB gehören, gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der zurzeit bundesweit verhandelt wird. Die Beschäftigten bei Senat oder Bezirken werden hingegen nach dem Tarifvertrag für die Landesbeschäftigten bezahlt, sie sind von der laufenden Tarifrunde nicht betroffen.