Warum fahren Fahrradfahrer nicht auf dem Radweg?

Warum fahren Fahrradfahrer nicht auf dem Radweg?

Veröffentlicht von PSM.Media

Irrtümer rund ums Radfahren: Diese Regeln gelten wirk­lich

Berlin- immer wieder sehen wir mehr Fahrradfahrer auf der Straße, als auf den Radweg , aber warum ist das so?

Sind es die Radwege selbst? Die zwischen Fahrbahn und parkenden Autos entlang führen. Oder ist es das Gefahrenpotenzial  Zack, Fahrertür auf – von den Parkenden Autos, die manchmal schon auf dem Fahrradweg Parken. Oder von den lästigen Zweite-Reihe-Parkern ganz zu schweigen: Paketboten, Umzugswagen, Baufahrzeuge und Taxis stehen in seelen-ruhigem Selbstverständnis fern jeden Unrechtsbewusstseins auf dem Radweg. Also was ist es?

Hier ein paar Regel die man kennen sollte:

  1. Fahr­radfahrer müssen auf dem Radweg fahren, wenn es einen gibt.

Irrtum, Radfahrer gehören auf die Straße! Den Radweg müssen sie nur benutzen, wenn er ausdrück­lich durch eins der drei blauen Radwegschilder gekenn­zeichnet ist. Auch wenn Auto­fahrer immer wieder Radfahrer kritisieren, die nicht auf dem Radweg fahren, sollten Radler – sofern nicht anders ausgeschildert – zu ihrer eigenen Sicherheit lieber auf der Straße fahren. Dort können die Auto­fahrer sie viel besser sehen. Radler müssen auch einen ausgeschilderten Radweg nur dann benutzen, wenn dieser befahr­bar ist. Ist er etwa durch Scherben verschmutzt oder durch Müll­tonnen oder parkende Autos versperrt, dürfen sie auf die Straße ausweichen. Lastenräder und Räder mit Anhängern, die zu breit für den Radweg sind, dürfen immer auf die Straße.

  1. Wenn es rechts keinen Radweg gibt, dürfen Radler den linken nutzen.

Irrtum, Geisterfahrer sind gefähr­lich und riskieren ein Bußgeld von 15 Euro! Wie für alle anderen Verkehrs­teilnehmer gilt für Radfahrer das Rechts­fahr­gebot. Einen Radweg auf der linken Seite dürfen sie nur benutzen, wenn das durch ein Schild ange­ordnet ist. Sonst müssen sie rechts auf der Fahr­bahn fahren, wenn es dort keinen Radweg gibt. Der Gehweg ist keine Alternative. Auf den Gehweg gehören nur Kinder bis zum Alter von zehn Jahren. Erwachsene dürfen dort nur radeln, wenn er durch ein Schild für Fußgänger und Radler gemein­sam freigegeben ist . Auf gemein­samen Wegen müssen Radfahrer auf Fußgänger Rück­sicht nehmen und wenn nötig Schritt­geschwindig­keit fahren.

  1. Musik hören auf dem Fahr­rad ist verboten.

Stimmt nicht: Radfahrer dürfen beim Fahr­radfahren Stöpsel in beiden Ohren haben und Musik hören. Sie müssen nur gewähr­leisten, dass sie den Straßenverkehr ausreichend wahr­nehmen. Die Musik darf nicht so laut sein, dass sie Warn­signale über­hören. Diese Regeln gelten für Radfahrer und für Auto­fahrer gleichermaßen. Auch Autos dürfen nicht als rollende Diskotheken durch die Gegend fahren.

  1. Wer betrunken Fahr­rad fährt, verliert seinen Führer­schein.

Das stimmt so nicht, denn nur, wer mit mehr als 1,6 Promille Rad fährt, muss um seinen Lappen fürchten. Die Polizei darf den Führer­schein nicht einkassieren, sondern kann nur eine medizi­nische psycho­logische Unter­suchung (MPU) anordnen, Umgangs-sprach­lich Idiotentest genannt. Erst wenn der Radler diesen Test verweigert oder durch­fällt, verliert er seinen Führer­schein.

  1. Es ist verboten, beim Radfahren einen Hund an der Leine zu halten.

Irrtum, wie ein Blick in Para­graph 28 der Straßenverkehrs­ordnung zeigt: „Von Fahr­rädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.“ Damit ist klar: Radfahrer dürfen kein Schwein oder Pferd an der Leine durch die Gegend führen, aber ein Hund ist erlaubt. Radler mit Hund sollten die Leine nur lose in der Hand halten und sie nicht ums Hand­gelenk schlingen oder ans Lenk­rad binden. Das könnte gefähr­lich werden, wenn der Hund unerwartet losrennt.

  1. Radler haben Mitschuld an einem Unfall, wenn sie ohne Helm fahren.

Dieser Irrtum hält sich hartnä­ckig, weil manche Richter die Schaden­ersatz­ansprüche von Radfahrern mindern, wenn die Kopf­verletzung des Radlers durch das Tragen eines Helmes weniger schlimm ausgefallen wäre. In so einem Fall bekommt der Radfahrer weniger Geld, aber für die Schuld­frage ist der Helm nicht relevant. Das Gesetz ist eindeutig: In Deutsch­land müssen nur Fahrer von Kraft­rädern – also Mofa-, Moped- und Motor­radfahrer – einen Schutz­helm tragen, Radfahrer nicht. Ob auch Fahrer von Elektrofahr­rädern in Zukunft einen Helm tragen müssen, ist noch nicht geklärt.

  1. Batterie­betriebene Lampen sind erlaubt und ersetzen den Dynamo.

Richtig, denn der Bundes­rat hat vor kurzem die Dynamo-Pflicht gekippt. Künftig sind auch akku- und batterie­betriebene Lampen an Fahr­rädern erlaubt. Bislang waren diese nur für Renn­räder unter elf Kilo Gewicht zugelassen. Für alle anderen schrieb die Straßenverkehrs­ordnung eine funk­tionierende „Licht­maschine“ vor, also einen Dynamo. Nun hat der Bundes­rat beschlossen, dass auch Lampen zugelassen sind, die mit einer 6-Volt-Batterie oder einem Akku betrieben werden.

  1. Fahr­radfahrer dürfen nicht neben­ einander­fahren.

Auch falsch. Zwar ist es häufig sicherer, hinter­einander­zufahren, aber Radfahrer dürfen durch­aus neben­einander­fahren. Sie müssen nur darauf achten, dass sie die anderen Verkehrs­teilnehmer nicht behindern. In Fahr­radstraßen ist das Neben­einander­fahren grund­sätzlich erlaubt und auch auf der Straße, wenn Radler in einem Pulk von mindestens 16 Mann unterwegs sind.

  1. Beim Über­queren eines Zebra­streifens haben Radfahrer dieselben Rechte wie Fußgänger.

Irrtum. Das stimmt nur, wenn der Radfahrer von seinem Rad absteigt und es über den Zebra­streifen schiebt. Wenn er über den Zebra­streifen fahren will, muss er den Autos die Vorfahrt lassen. Tut er das nicht und wird von einem Auto erfasst, trägt er unter Umständen eine Mitschuld am Unfall.

Aber zumindest Zählt:

Wer Fahrrad fährt, der tut was für die Umwelt und die eigene Gesundheit. „Regelmäßiges Radeln bringt den Blutkreislauf auf Trab, erhöht das Schlagvolumen des Herzens, beruhigt seine Pumpleistung und vergrößert das Blutvolumen“, schreibt der ADFC auf seiner Website.

 

 

Stiftung Warentest, 05.05.2018, Foto: Warum fahren Fahrradfahrer nicht auf dem Radweg?© Joost Korporaal)