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Erster Prozess Sozialgericht Trier:

Veröffentlicht von PSM.Media

Klage gegen Behindertenwerkstätten

Mainz- Für den Rechtsstreit zwischen Rheinland-Pfalz und seinen 36 Behinderten-werkstätten gibt es jetzt einen ersten Prozesstermin. Eine mündliche Verhandlung am 29. Mai am Sozialgericht Trier bildet den Auftakt für insgesamt fünf Prozesse, wie die Gerichte in Trier und Mainz mitteilten. Dabei soll geklärt werden, inwieweit der Anspruch des Landes rechtmäßig ist, den wirtschaftlichen Betrieb der Einrichtungen auch ohne konkreten Anlass zu überprüfen.

Die fünf von insgesamt 36 Verfahren werden an allen vier Sozialgerichten in Rheinland-Pfalz – Mainz, Koblenz, Trier und Speyer – sowie in Darmstadt geführt. Dies richtet sich nach dem Standort der Werkstätten-Betreiber, unter ihnen die Nieder-Ramstädter Diakonie in Hessen. “Die Beteiligten haben sich darauf geeinigt, dass pro Gericht ein Verfahren durchgeführt werden soll”, sagte ein Sprecher des Sozialgerichts Mainz. “Die anderen Verfahren ruhen einstweilen.”

Die Werkstätten haben eine anlasslose Überprüfung abgelehnt, weil es bislang keine rechtlich verbindliche Rahmenvereinbarung zu den Leistungen und den zu überprüfenden Standards gibt. Als erstes Bundesland will Rheinland-Pfalz nun aber von der Möglichkeit des Bundesteilhabegesetzes Gebrauch machen, ein anlassloses Prüfrecht für den gesamten Bereich der Eingliederungshilfe zu verankern. Über das Landesgesetz für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes muss demnächst der Landtag befinden.

Quelle: dpa, 07.05.2018, Foto: Ein Wochenplan informiert die Mitarbeiter über Freizeitaktivitäten der Einrichtung in.betrieb. Foto: Andreas Arnold (Quelle: dpa)