Kölmel: Grüne und SPD hebeln geltendes Recht über die EU aus
Berlin – Nach den Vorkommnissen in einer Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen, bei der die Bewohner die Abschiebung eines minderjährige Flüchtling zunächst mit Gewalt verhinderten und erst am nächsten Tag eine Hundertschaft sowie Spezialkräfte der Polizei für Ruhe und Ordnung sorgen konnten, sagte der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne): “Jeder Mensch muss sich in unserem Rechtsstaat an Recht und Gesetz halten. Wir dulden keine rechtsfreien Räume und dieser Angriff auf Polizisten muss geahndet werden.”(1) Auch Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) forderte die Durchsetzung von geltendem Recht.(2)
Dazu sagte der Bundesvorsitzende der Liberal-Konservativen Reformer (LKR – Die Eurokritiker):
“Markige Sprüche, wie wir sie nach derlei Vorkommnissen von Vertretern aller Parteien gewohnt sind. In der Realität des Europaparlaments stellt sich deren Verhalten jedoch konträr zu derlei Aussagen dar.”
So wurde im Europaparlament am 03.05.2018 ein Entschließungsantrag verabschiedet, der den Schutz von Kindern in Migrationsfragen zum Thema hatte (Protection of children in migration, B8-0218/2018). In deutschen Medien wurde das Thema unbegleitete minderjährige Flüchtlinge insbesondere nach den Morden in Freiburg und Kandel heiß diskutiert. Der deutsche Staat muss sich oft den Vorwurf gefallen lassen, dass sich viele erwachsene Flüchtlinge als minderjährig ausgeben, um dadurch in den Genuss der damit verbundenen Privilegien zu gelangen: Dazu gehört eine intensive Betreuung durch die Jugendämter, die jährlich durchschnittlich 50.000 Euro pro minderjährigem Flüchtlinge in Deutschland kostet.(3)
Dass diese Anschuldigungen den Kern der Sache treffen, zeigten u.a. Untersuchungen in Schweden und Dänemark. In Dänemark wurden 800 Flüchtlinge medizinisch untersucht, die sich als minderjährig ausgegeben hatten. Tatsächlich waren jedoch rund 75 Prozent von ihnen über 18 Jahre alt.(4) Seit März 2017 testet auch Schweden alle unbegleiteten minderjährige Flüchtlinge auf ihr Alter. In einem halben Jahr wurden mehr als 2.500 Personen getestet, wovon über 80 Prozent als volljährig eingestuft wurden.(5)
Die Rechtslage in Deutschland sieht aktuell vor, dass laut § 42f SGB VIII die Altersfeststellung in der Verantwortung der Jugendämter liegt, die sich um die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge kümmern. Verweigert sich ein Flüchtling der medizinischen Untersuchung, so kann die Inobhutnahme durch das Jugendamt verweigert werden.(6) Faktisch erfolgen jedoch kaum Altersfeststellungen, weil sich die Jugendlichen weigern.
Im bereits erwähnten Entschließungsantrag des Europaparlaments wird “betont, dass die Mitgliedstaaten zum Zwecke der Entnahme biometrischer Daten von Kindern keinen Zwang anwenden dürfen.”
Bernd Kölmel stellt dazu die berechtigte Frage, “wie soll denn geltendes Recht umgesetzt werden, wenn dem Staat die Kontrolle rüber dieses von vornherein entzogen wird?”
und sagte weiter “Die oben genannten Zahlen belegen eindrucksvoll, wie hoch der Anteil der angeblich minderjährige Flüchtlinge ist, die bei der Angabe ihres Alters betrügen. Ein medizinischer Test ist die einzige Möglichkeit, das Alter eines Menschen relativ genau festzustellen. Dass diese Option durch die Hintertür Europaparlament ausgeschlossen und somit geltendes nationales Recht in Frage gestellt wird, ist nicht akzeptabel.”
“Wir, die Liberal-Konservativen Reformern (LKR – Die Eurokritiker) fordern nicht nur die Durchsetzung von Recht und Gesetz, wir stimmen auch für dieses, und konsequenterweise auch gegen diese Entschließung.”.
Schließlich wies Bernd Kölmel daraufhin: “Alle Parteien, die in Deutschland markige Sprüche auffallen haben für diesen Passus gestimmt.(7) Alle Anwesenden von SPD, Grünen, Linke und FDP haben damit einmal mehr bewiesen, dass sie entgegen ihrer Aussagen kein Interesse an der Durchsetzung geltenden Rechts haben.”