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Rundfunkbeitrag steht auf dem Prüfstand

Veröffentlicht von PSM.Media

Bundesverfassungsgericht prüft Zulässigkeit des Rundfunkbeitrags

Karlsruhe- Das Bundesverfassungsgericht befasst sich eingehend mit dem derzeitigen Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Vor dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe steht seit Mittwoch der Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro monatlich pro Wohnung auf dem Prüfstand. Die Indendanten von ARD, ZDF und Deutschland-radio verteidigten das bestehende Modell. Das Gericht nahm in der Verhandlung allerdings die derzeitige Regelung genau unter die Lupe.

Das Verfassungsgericht befasst sich konkret mit den Verfassungsbeschwerden von drei Privatleuten und des Autovermieters Sixt, die sich gegen das derzeitige Finanzierungsmodell wenden. Sie halten die derzeitigen Regelungen für den Rundfunkbeitrag für verfassungs-widrig.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, zu denen die ARD-Rundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio zählen, wird zu einem großen Teil über den Rundfunkbeitrag finanziert. Dieser wird seit 2013 pro Wohnung erhoben. Die zuvor bestehende Rundfunkgebühr war noch daran gebunden, dass ein Empfangsgerät vorhanden ist. Der Rundfunkbeitrag beläuft sich derzeit auf 17,50 Euro pro Monat. Die sich daraus ergebenden Einnahmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk lagen im Jahr 2016 bei knapp acht Milliarden Euro.

Die Kläger sehen unter anderem Verstöße gegen den Gleichheitssatz. Sie verweisen dazu unter anderem darauf, dass Einpersonenhaushalte durch die Erhebung pro Wohnung gegenüber Mehrpersonenhaushalten benachteiligt würden. Sie wenden sich auch gegen einen Beitrag für eine Zweitwohnung, obwohl deren Inhaber nicht gleichzeitig in mehreren Wohnungen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen könne.

Der Autovermieter Sixt klagte zudem gegen die Beitragsbemessung für Unternehmen nach der Anzahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter und Firmenautos. Nach Ansicht der Kläger handelt es sich bei dem Rundfunkbeitrag zudem um eine Steuer, die die Länder wegen fehlender Kompetenz nicht erheben dürften.

Die Kläger hielten den Rundfunkbeitrag für eine “verkappte Demokratie-Steuer”, die von jedem zu zahlen sei, sagte der Vorsitzende des zuständigen Ersten Senats des Verfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof. Er deutete eine kritische und umfassende Befassung mit den Regelungen an. “Die Verfahren werfen Fragen auf, die tief in die Grundsätze und Feinheiten des Abgabenrechts des Grundgesetzes führen”, sagte Kirchhof.

Die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio verteidigten das bestehende System vor Gericht. Der Rundfunkbeitrag ermögliche dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Erfüllung seines Auftrags, sagte ZDF-Intendant Thomas Bellut. Die Bundesländer hätten ein “verfassungsgemäßes und praktikables Modell” beschlossen.

Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) hob im Namen der Länder hervor, dass das vorherige Modell an seine Grenzen gestoßen sei. Trotz eines hohen Aufwands habe es manigfaltige Umgehungsmöglichkeiten für die damalige Gebühr gegeben. Dem heutigen System sei ein langjähriger Diskussionsprozess vorangegangen. Sie zeigte sich überzeugt, dass keines der anderen Modell besser als das jetzige gewesen sei.

Dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wird eine grundsätzliche Bedeutung für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beigemessen. Hinter den einzelnen Aspekten der Verhandlung stehe “stets die Beurteilung der Notwendigkeit und Rechtfertigung einer Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Abgaben und seiner Rolle für die Meinungsbildung in Demokratie und Gesellschaft”, betonte Verfassungsrichter Kirchhof. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Quelle: AFP, 16.05.2018, Foto: Formulare für den Rundfunkbeitrag, (Quelle: dpa/AFP/Archiv / Arno Burgi)