Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an die Bundestagsabgeordneten
Berlin- Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an die Bundestagsabgeordneten, für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus den Familiennachzug umfassend zu ermöglichen. Laut einem Rechtsgutachten sei der Gesetzentwurf, über den der Bundestag am Donnerstagvormittag in erster Lesung debattiert, nicht mit Grund- und Menschenrecht vereinbar, erklärte Hilfswerk-Vizepräsidentin Anne Lütkes. “Sobald Kinder von Entscheidungen zum Familiennachzug betroffen sind, muss das Kindeswohl eine wesentliche Leitlinie für Entscheidungsprozesse sein”. (Begrenzung des Familiennachzugs)
Lütkes kritisierte die geplante starre Regelung eines Kontingents von monatlich maximal 1000 engen Familienangehörigen, die nach Deutschland kommen dürften. Es werde “in der Praxis sehr negative Auswirkungen für die Integration und Entwicklung von Flüchtlingskindern haben.” Diese lebten in ständiger Sorge um zurückgebliebene Eltern und Geschwister. “Wenn Kinder mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe.”
Der von Innenminister Horst Seehofer (CSU) vorgelegte Entwurf sieht die Einschränkung des Nachzugs vor, um “die Integrationsfähigkeit der Aufnahmegesellschaft zu gewährleisten”. Ferner soll der Gesetzentwurf laut Bundesinnenministerium durch eine entsprechende Strafverschärfung Anreize ausschließen, die dadurch entstünden, dass “Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls auf die gefährliche Reise vorgeschickt” werden.