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BVerfG bestätigt Streikverbot für Beamte

Veröffentlicht von PSM.Media

Klage von Lehrern abgelehnt

Beamte dürfen in Deutschland auch künftig nicht streiken. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte in einem am Dienstag verkündeten Urteil dieses Streikverbot, (Streikverbot für Beamte). Das höchste deutsche Gericht wies dabei die Verfassungs-beschwerden von vier beamteten Lehrern zurück, die ein Streikrecht für Beamte durchsetzen wollten.

Die Verfassungsrichter stuften das aus dem Grundgesetz abgeleitete Streikverbot für Beamte als verfassungsgemäß ein. Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden, weil ihr grundlegende Bedeutung für das gesamte Berufsbeamtentum in Deutschland beigemessen wurde.

Das Streikverbot sei “untrennbar mit den verfassungsrechtlichen Fundamenten des Berufsbeamtentums in Deutschland verknüpft”, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Das Beamtenverhältnis besteht nach Auffassung des Verfassungsgerichts aus Rechten und Pflichten. Ein “Rosinenpicken” lässt dieses Verhältnis demnach nicht zu.

Ein Streikrecht für Beamte würde “eine Kettenreaktion in Bezug auf die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses” auslösen und damit “fundamentale Grundsätze des Berufsbeamtentums in Mitleidenschaft” ziehen, hob Voßkuhle hervor.

Die Verfassungsrichter machten auch deutlich, dass sie keine Möglichkeiten für eine Unterscheidung zwischen Beamten mit hoheitlichen Aufgaben wie Polizisten oder nicht hoheitlichen Aufgaben wie womöglich Lehrern sehen. Ein Streikrecht sei auch nicht den Beamten zuzuerkennen, “die keine hoheitlichen Aufgaben im engeren Sinne wahrnehmen”, hob Voßkuhle hervor.

Die vier klagenden Lehrer hatten an Streiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) teilgenommen und waren dafür disziplinarrechtlich geahndet worden. Unterstützt von der GEW zogen sie nach Karlsruhe. Sie beriefen sich auf die im Grundgesetz festgeschriebene Koalitionsfreiheit, aus der das Streikrecht für Gewerkschaften und Arbeitnehmer abgeleitet wird. Das Verfassungsgericht bestätigte aber, dass dieses Grundrecht für Beamte beschränkt werden darf.

Die Kläger bauten zudem auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg zum Streikrecht türkischer Beamter. Das Gericht sah die Koalitionsfreiheit und damit das Streikrecht als ein Menschenrecht an,das Beschäftigten nicht einfach mit Verweis auf einen Beamtenstatus abgesprochen werden könne.

Das Bundesverfassungsgericht stufte jedoch das weit gefasste Streikverbot für Beamte in Deutschland auch als vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention ein. Die Konvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stünden einem Streikverbot für Beamte nicht entgegen, sagte Voßkuhle.

Das Verfassungsgericht hob hervor, dass das System des deutschen Beamtenrechts eine nationale Besonderheit sei. Ein Streikrecht würde es nach Auffassung des Gerichts im Grundsatz verändern und damit in Frage stellen. Zudem habe der Staat bei Lehrern ein besonderes Interesse daran, dass die Aufgaben von Beamten erfüllt würden. Das Schulwesen und der staatliche Erziehungs- und Bildungsauftrag nähmen im Grundgesetz und den Verfassungen der Bundesländer einen hohen Stellenwert ein.

Quelle: AFP, 12.06.2018, Foto: Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe/BVerfG bestätigt Streikverbot für Beamte, (Quelle: dpa/AFP/Archiv / Sebastian Gollnow)