Bundesgerichtshof prüft digitales Erbe bei Facebook-Konto

Bundesgerichtshof prüft digitales Erbe bei Facebook-Konto

Veröffentlicht von PSM

Facebook verwehrt Zugang auf Konto verstorbener Tochter

Am tragischen Fall einer Mutter, die auf das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter zugreifen will, prüft der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte auf das digitale Erbe in Onlinenetzwerken. Der BGH befasste sich am Donnerstag in mündlicher Verhandlung mit der Frage, ob Facebook den Eltern den Zugang verwehren kann. Das Urteil, das grundsätzliche Bedeutung haben dürfte, soll am 12. Juli verkündet werden. (Az. III ZR 183/17)

Die 15-jährige Tochter der Klägerin kam im Jahr 2012 unter ungeklärten Umständen bei einem U-Bahnunfall ums Leben. Ihre Mutter will vor Gericht erreichen, dass sie einen vollständigen Zugriff auf das Facebook-Konto bekommt. Sie hofft, auf diesem Weg zu erfahren, ob das Mädchen vor seinem Tod Suizidabsichten hegte.

Die Mutter hat zwar die Zugangsdaten zu dem Facebook-Konto, kann aber dennoch nicht auf die Inhalte zugreifen. Denn das Konto befindet sich im sogenannten Gedenkzustand, der insbesondere den Zugang auf persönliche Nachrichten nicht zulässt.

In erster Instanz entschied das Landgericht Berlin, den Eltern einen vollständigen Zugang zu gewähren. Das Kammergericht Berlin wies die Klage der Mutter dagegen im Berufungsverfahren ab. Nun muss der BGH im Revisionsverfahren in letzter Instanz entscheiden.

Der zuständige Senat machte bei der Verhandlung deutlich, dass er vor allem Fragen des Erbrechts in diesem Fall klären will. Dabei geht es etwa darum, inwieweit ein analoger und ein digitaler Nachlass vergleichbar sind.

Denn ein Brief fällt zum Beispiel automatisch den Erben zu. Im Fall eines Facebook-Kontos geht es aber auch darum, wie es mit dem Datenschutz für Nachrichten anderer Chatteilnehmer aussieht.

Der Anwalt der klagenden Mutter, Christian Pfaff, hob einerseits die Bedeutung der Entscheidung für die Eltern der verstorbenen 15-Jährigen hervor. Sie erhofften sich, über das Facebook-Konto Antworten auf ihre Fragen zu bekommen, sagte Pfaff am Rande der Verhandlung.

Zugleich betonte er, es wäre “wünschenswert”, wenn Fragen des digitalen Erbes durch die Entscheidung geregelt würden. Es mangle in diesem Bereich an gesetzlichen Regelungen.

 

Quelle: AFP, 21.06.2018, Foto: Facebook verwehrt Zugang auf Konto verstorbener Tochter/Bundesgerichtshof prüft digitales Erbe , (Quelle: AFP/Archiv / Oli SCARFF)