EU-Bürger haben Rechte
Kakerlaken im Zimmer? Baustelle statt Pool? Zug zum Flug verspätet?
Deutschland– Am 1. Juli 2018 tritt ein neues Reiserecht in Kraft, das einige Veränderungen in Bezug auf Urlaube mit sich bringt. Vor allem dann, wenn Probleme während der Reise auftreten, sollen Urlauber durch das neue Reiserecht besser abgesichert sein. Außerdem sollen sogenannte verbundene Reiseleistungen dafür sorgen, dass Reisende ihr Geld zurückerhalten, wenn der Urlaub doch nicht stattfinden kann.
Das bringt das neue Pauschalreiserecht
Kündigung bei Preiserhöhung nach der Buchung
Bisher konnten Urlauber kostenlos von ihrem Reisevertrag zurücktreten, wenn der Veranstalter den Preis nach der Buchung um mindestens fünf Prozent erhöht hat. Mit dem neuen Pauschalreiserecht ist ein Rücktritt erst ab einer Preiserhöhung von acht Prozent möglich. Außerdem neu: Der Reisepreis darf nun bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn noch erhöht werden. Vorher ging das nur bis maximal vier Monate vor der Reise Laut RTL-Reiseexperte Ralf Benkö könnte diese Neuregelung vor allem Familien teuer zu stehen kommen. Der Veranstalter muss bei Preiserhöhungen jedoch nachweisen können, dass die Kosten seit der Buchung gestiegen sind. Urlauber sollten dies im Fall der Fälle also genau prüfen.
Einzelbuchungen von Ferienhäusern oder -Wohnungen
Mit dem neuen Pauschalreiserecht gilt die Einzelbuchung von Ferienhäusern oder -Wohnungen aus dem Angebot von Reiseveranstaltern nicht mehr als Pauschalreise. Stellt der Urlauber nun vor Ort Mängel an der Unterkunft fest, kann er diese im Anschluss nicht mehr so leicht beim Veranstalter reklamieren wie vorher. Bei Ferienhäusern und -Wohnungen im Ausland kann sich der Reiseveranstalter in Zukunft dann nämlich auf das im jeweiligen Land geltende Recht berufen und dies in den AGB auch so vereinbaren. Es wird dann im Fall der Fälle schwerer, Geld erstattet zu bekommen. Für viele Urlauber könnte das laut Ralf Benkö zum Problem werden. Er rät, hier genau zu prüfen, bei wem man bucht. Manche Veranstalter bieten für Ferienhäuser nach wie vor einen “Pauschalschutz” an, dann aber auf freiwilliger Basis.
Frist für Anzeige von Reisemängeln wird auf zwei Jahre erhöht
Tagesreisen unter 500 Euro
Tagesreisen, deren Reisepreis nicht höher ist als 500 Euro, bei denen es keine Übernachtung gibt oder die kürzer als 24 Stunden sind, fallen in Zukunft auch nicht mehr unter das Pauschalreiserecht. Ralf Benkö hält diese Neuregelung für bedauerlich, da die meisten Tagesreisen in diesen Preisbereich fallen. Außerdem bieten manche “schwarze Schafe” in der Reisebranche Tagesreisen in Form von Kaffeefahrten an, bei denen man eine bessere rechtliche Absicherung gut gebrauchen könnte.
Frist für Anzeige von Reisemängeln
Urlauber können künftig bis zu zwei Jahre nach der Reise Mängel anzeigen und Geld vom Veranstalter zurückfordern. Vorher war dies nur innerhalb eines Monats möglich. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Urlauber etwaige Mängel noch während der Reise beim Veranstalter anzeigt, damit dieser sie gegebenenfalls beheben kann. RTL-Reiseexperte Ralf Benkö rät Urlaubern trotzdem, sich mit der Beweisführung nicht zu viel Zeit zu lassen: “Je mehr Zeit vergeht, umso schwieriger ist es, Dinge nachweisen zu können. Das wird sicherlich für Reiseveranstalter nicht einfach, wenn sich Urlauber erst nach knapp zwei Jahren mit solchen Forderungen melden.”
Vermittelte verbundene Reiseleistung wird als neue Kategorie eingeführt
Kategorie der vermittelten verbundenen Reiseleistung
Bisher wurde zwischen zwei Arten von Reisen unterschieden: Pauschalpakete, die der Kunde fertig vom Reiseveranstalter zusammengestellt bucht, oder einzelne Reiseleistungen. Neben Hotel und Flug kann das etwa die Buchung eines Mietwagens sein. Mit dem neuen Pauschalreiserecht wird eine dritte Kategorie eingeführt, die sogenannte vermittelte verbundene Reiseleistung. Diese entsteht, wenn ein Anbieter dem Urlauber innerhalb von 24 Stunden mindestens zwei verschiedene Leistungen für dieselbe Reise verkauft hat – etwa den Flug und die Hotelübernachtungen – und dabei verschiedene Rechnungen entstehen.
Das Reisebüro muss als Vermittler dann eine eigene Insolvenzabsicherung vorlegen und den Kunden bei der Buchung mit einem Formblatt darüber informieren, ob er eine Pauschalreise mit entsprechendem Schutz oder eine vermittelte verbundene Reiseleistung bucht. Auch Online-Portale müssen diese Informationen für ihre Kunden bereitstellen. Macht der Anbieter bei der Aufklärung Fehler, kann der Kunde ihn dafür zur Rechenschaft ziehen. Der Anbieter muss dann gegebenenfalls wie ein Reiseveranstalter nach Pauschalreiserecht haften.
RTL-Reiseexperte Ralf Benkö bezweifelt, dass diese Umstellung reibungslos laufen wird, da die neuen Vorschriften im Detail sehr kompliziert sind. Mit der vermittelten verbundenen Reiseleistung wird der Kunde zwar genau über seine Vertragsbedingungen informiert, hat dadurch aber nicht unbedingt Vorteile. Ralf Benkö rät Kunden, im Zweifel ins Reisebüro zu gehen, wo man einen direkten Ansprechpartner rund um die neuen Buchungsarten hat. Bei Online-Buchungen sollten Reisende genau prüfen, worüber der Anbieter sie aufklärt.