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Regierung stellt Gesetz für sozialem Arbeitsmarkt vor

Veröffentlicht von PSM.Media

Bundesregierung bringt Programm für langjährig Arbeitslose auf den Weg

Wer sieben Jahre lang ohne Job ist, soll künftig mit umfangreichen Lohnkostenzuschüssen in den Arbeitsmarkt zurückgeholt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesarbeits-minister Hubertus Heil (SPD) ,für sozialem Arbeitsmarkt vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch billigte. Strittig ist noch die Frage, ob die Geförderten den Mindestlohn bekommen oder nach Tarif bezahlt werden sollen. Kritik an dem Vorhaben kam von den Arbeitgebern.

Der Gesetzentwurf sieht staatliche Lohnkostenzuschüsse für Langzeitarbeitslose vor, die in den vergangenen acht Jahren mindestens sieben Jahre lang Arbeitslosengeld II bezogen haben. Sie sollen sozialversicherungspflichtige Jobs in der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen oder Kommunen erhalten.

Für maximal fünf Jahre soll ein abschmelzender Zuschuss gezahlt werden. Er liegt in den ersten beiden Jahren bei 100 Prozent des Mindestlohns. In jedem weiteren Jahr wird der Zuschuss um zehn Prozentpunkte gekürzt. Um die Beschäftigung zu stabilisieren, werden Teilnehmende und Arbeitgeber im Rahmen eines Coaching unterstützt – wenn erforderlich für die gesamte Dauer.

“Diejenigen, die schon lange vergeblich nach Arbeit suchen, haben ohne Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf einen regulären Arbeitsplatz”, erklärte Heil. Nunmehr werde ein “öffentlich geförderten Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten” geschaffen.

Um bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit früher anzusetzen, sieht Heils Konzept ein weiteres Förderinstrument vor, das bereits nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit ansetzt. Geplant ist ein Zuschuss für 24 Monate, der im ersten Jahr bei 75 Prozent und im zweiten Jahr bei 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts liegt. Nach dem Ende der Förderung muss der Mitarbeiter noch mindestens sechs Monate beschäftigt werden.

Die Neuregelung soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit will die Bundesregierung vier Milliarden Euro ausgeben. Insgesamt möchte sie damit 150.000 Langzeitarbeitslosen helfen.

Der Deutsche Städtetag erklärte, durch die Begrenzung auf das Mindestlohn-Niveau falle es tarifgebundenen Unternehmen, Kommunen und Wohlfahrtsverbänden deutlich schwerer, Arbeitsplätze bereit zu stellen. “Die Lücke zwischen Mindestlohn und Tariflohn können sie oft nicht mit eigenen Mitteln schließen”, erklärte die Vize-Hauptgeschäftsführerin des Städtetages, Verena Göppert.

Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi forderte, bei der Förderung nicht vom Mindestlohn, sondern vom Tariflohn in der jeweiligen Branche auszugehen. “Wir erwarten, dass in der parlamentarischen Beratung noch entsprechende Verbesserungen auf den Weg gebracht werden”, sagte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Dagmar König. Nach dem Willen von Heil soll nun der Bundestag entscheiden, ob der Mindestlohn oder die Tarife Grundlage der Förderung sein soll.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warnte davor, dass sich der soziale Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose in erster Linie auf öffentliche Arbeitgeber beschränken könnte. “Sorge bereitet uns vor allem, wenn Langzeitarbeitslose über Jahre nur bei der öffentlichen Hand beschäftigt sein sollten”, sagte BDA-Präsident Ingo Kramer den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vom Mittwoch.

Die Industriegewerkschaft BAU verwies darauf, dass die Neuregelung nicht zur Verdrängung regulärer Beschäftigung führen dürfe. Deshalb sollten die Sozialpartner vor Ort über die Tätigkeitsbereiche öffentlich geförderter Arbeit entscheiden.

Quelle: AFP, 18.07.2018, Foto: Bundesregierung bringt Gesetz zu sozialem Arbeitsmarkt auf den Weg, (Quelle: dpa/AFP/Archiv / Jan Woitas)