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Karlsruhe urteilt über Fixierung von Psychiatrie-Patienten

Veröffentlicht von PSM.Media

Verfassungsgericht verkündet Urteil zu Fixierungen von Psychiatriepatienten

Karlsruhe- Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag (10.00 Uhr) sein Urteil zu den Voraussetzungen dafür, Patienten in psychiatrischen Kliniken ans Bett zu fesseln. Das höchste deutsche Gericht muss unter anderem darüber entscheiden, ob nur Richter solche Fixierungen anordnen dürfen. Anlass waren die Klagen von zwei Männern, die auf ärztliche Anordnung hin für mehrere Stunden ans Bett gefesselt worden waren.

Die beiden Kläger machen geltend, dass eine Fixierung als Freiheitsentzug einem Richtervorbehalt unterliege. Auf dem Prüfstand des Verfassungsgerichts steht damit vor allem die Frage, wer eine solche Zwangsmaßnahme in der Psychiatrie anordnen darf. Das Urteil dürfte grundsätzliche Bedeutung für den Umgang mit Psychiatriepatienten in Deutschland haben.

 

Quelle: AFP, 24.07.2018, Foto: Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts/Karlsruhe urteilt über Fixierung von Psychiatrie-Patienten, (Quelle: dpa/AFP/Archiv / Uli Deck)