Kabinett beschließt Paket gegen Steuerbetrug im Onlineshopping
Berlin- Die Bundesregierung will schärfer gegen Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel vorgehen. Das Bundeskabinett beschloss den entsprechenden Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch in Berlin. Wirtschaftsverbände forderten allerdings Nachbesserungen.
Die Neuregelung soll alle Betreiber elektronischer Marktplätze wie zum Beispiel Amazon oder Ebay ab Anfang 2019 dazu verpflichten, die ordnungsgemäße Registrierung von Händlern zu überprüfen, die Geschäfte über sie abwickeln. Kommen die Plattformen ihren Verpflichtungen nicht nach, müssen sie fällige Umsatzsteuern selbst zahlen. Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag weiter beraten.
Die Handelsplattformen müssen demnach Daten der bei ihnen tätigen Händler erfassen und auf Anfrage den Finanzbehörden zur Verfügung stellen. Dabei geht es neben dem Namen um die Steuernummer, soweit vorhanden die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Ursprungs- und Bestimmungsort der Ware sowie Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes. Die steuerliche Erfassung muss durch eine Bescheinigung des Finanzamts nachgewiesen werden.
Liegt eine solche Bescheinigung nicht vor, haftet die Plattform “für die nicht entrichtete Steuer aus der Lieferung eines Unternehmers”, die über den elektronischen Marktplatz abgewickelt wurde. Dies gilt auch, wenn die Bescheinigung zwar vorliegt, die Plattform aber Kenntnis davon hatte oder bei entsprechender Sorgfalt “hätte haben müssen”, dass der Händler seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachkam.
Der Präsident des Bundesrechnungshofs, Kay Scheller, begrüßte den Gesetzentwurf. “Die geplante Neuregelung ist ein wichtiger Schritt, um Umsatzsteuerausfälle beim Online-Handel besser zu bekämpfen”, erklärte er in Bonn. Damit greife die Bundesregierung Empfehlungen der Rechnungsprüfer auf. SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel sprach in Berlin von “einem wichtigen Schritt für mehr Steuergerechtigkeit”.
Zum Ausmaß des Betruges wollte sich das Bundesfinanzministerium offiziell nicht äußern. Schätzungen zufolge entgehen dem Staat jährlich Steuereinnahmen von rund einer Milliarde Euro, weil besonders Händler aus Fernost bei Internetgeschäften keine oder zu wenig Umsatzsteuer abführen würden. “Dieser Wettbewerbsverzerrung wollen wir mit diesem Gesetzentwurf ein Ende bereiten”, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums zu den Steuervergehen. Andernfalls verschafften sich Betrüger einen Vorteil gegenüber den ehrlichen Händlern.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertete das geplante Gesetz grundsätzlich positiv, sieht aber in einigen Punkten noch Korrekturbedarf. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth bemängelte das Entstehen “neuer Bürokratie für Plattformen und Händler”. Die betreffenden Vorschriften sowie die Haftungsregeln für die Plattform-Betreiber sollten nur für Marktplatzhändler aus Nicht-EU-Staaten gelten, da innerhalb der EU Steuerforderungen bereits jetzt leichter durchsetzbar seien. Auch müssten die Zollbehörden gestärkt werden, um besser gegen Verstöße vorgehen zu können.
Auch der Bundesverband Onlinehandel (BVOH) begrüßte Maßnahmen gegen Umsatzsteuerbetrug, wandte sich aber gegen neue bürokratische Prozesse. Mindestens seien längere Übergangsfristen erforderlich.
“Besser wäre es, die Regierung würde den Prozess ändern und von den Marktplätzen die monatliche Übermittlung aller Umsatzdaten samt Unternehmensdaten einfordern und diese intern abgleichen”, statt nur die Verantwortung “vom Finanzamt zum Marktplatz zu verlagern”, erklärte BVOH-Präsident Oliver Prothmann. Zudem drohe die Neuregelung “zum Papiertiger” zu werden, da die geforderten Bescheinigungen kaum überprüft werden könnten.