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28-jährigen Türken gehet von ihm Terrorgefahr aus?

Veröffentlicht von PSM.Media

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Abschiebung von angeblichem Gefährder

Leipzig- Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Dienstag (13.30 Uhr) über den Fall eines 28-jährigen Türken, der als islamistischer Gefährder in seine Heimat abgeschoben wurde. Der in Deutschland aufgewachsene Mann wird von den Sicherheitsbehörden in Schleswig-Holstein dem islamistischen Spektrum zugerechnet. Unter anderem wegen Sympathien für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat gehen sie davon aus, dass von ihm eine Terrorgefahr ausgehe.

Das Kieler Innenministerium ordnete die Abschiebung im Oktober 2017 an. Eine dagegen gerichtete Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig scheiterte Mitte Januar, woraufhin die Abschiebung in die Türkei erfolgte. Der Mann fordert nun die Aufhebung der Abschiebeanordnung und macht geltend, dass von ihm keine Gefahr ausgehe. Nach seiner Ansicht sind die der Prognose über seine Person zugrunde liegenden Tatsachen nicht belastbar.

Quelle: AFP, 21.08.2018, Foto: Justitia/28-jährigen Türken gehet von ihm Terrorgefahr aus, (Quelle: dpa/AFP/Archiv / David-Wolfgang Ebener)